Ab 28. Januar 2027: 65. Verkehrsgerichtstag in Goslar

12.10.2026 05:45 Uhr | Lesezeit: 2 min
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Mit den traditionellen Eröffnungsansprachen in der Kaiserpfalz zu Goslar startet alle Jahre der dreitägige Verrkehrsgerichtstag, an dessen Ende aus den acht Arbeitskreisen Empfehlungen für den deutschen Gesetzgeber erarbeitet sein werden.
©Foto: Walter K. Pfauntsch

Wichtiger Termin für rund 2.000 Verkehrsrechtsexperten von Versicherungen, SV-Verbänden, Werkstätten, Polizei, Gerichten, Staatsanwaltschaften, Automobilclubs, Verbänden und Dienstleistern: Die 65. Auflage des Verkehrsgerichtstages (VGT) in Goslar ist vom 27. bis 29. Januar 2027 terminiert worden – wieder mit brisanten Themen in den obligatorischen acht Arbeitskreisen.

Helmpflicht für Fahrrad-, Pedelec und E-Scooter-Fahrer? Psychische Folgen eines Verkehrsunfalls. Härtere Strafen nach Rauschfahrten mit tödlichen Folgen? Das Programm der acht Arbeitskreise des 65. Deutschen Verkehrsgerichtstags vom 27. bis 29. Januar 2027 verspricht spannende Diskussionen zu aktuellen Themen.

Totalschaden, Bußgelder und mehr

Der Fachkongress wird sich auch mit dem Restwert in der Totalschadenabrechnung beschäftigen. Weitere Arbeitskreise werden die Reform des Bußgeldverfahrens, die digitale Parkraumüberwachung durch Scan-Fahrzeuge sowie die Fahreignungsdiagnostik bei Cannabiskonsum zum Thema haben. Zudem wird es wieder einen Arbeitskreis mit einem maritimen Thema geben: "Ohne Crew auf See, Flüssen und Kanälen?".

Offiziell eröffnet wird der 65. Verkehrsgerichtstag am 28. Januar 2027 in der Kaiserpfalz mit einem Vortrag von Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig. Darüber hinaus wird erneut eine Fortbildungsveranstaltung "VGT+" angeboten. Gerichtstags-Präsident Prof. Dr. Staudinger und Dr. Markus Wessel (Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Celle) werden zu aktuellen Themen aus dem Verkehrs- und Versicherungsrecht referieren.

Hohe thematische Aktualität

Staudinger wörtlich: "Mit der Themenauswahl sind wir in diesem Jahr besonders aktuell. So knüpft beispielsweise der Arbeitskreis IV, der sich mit einer weiteren Reform des Bußgeldverfahrens befassen wird, unmittelbar an die vom Bundestag im Juni verabschiedeten Reform des Ordnungswidrigkeitenrechts an. Dabei wurde u.a. eine Empfehlung des Verkehrsgerichtstages zur Verlängerung der Verjährungsfrist bei Verkehrsordnungswidrigkeiten umgesetzt. Aber auch die weiteren Themen dürften den vielfältigen Interessen der teilnehmenden Berufsgruppen, wie z. B. aus der Anwaltschaft, der Polizei, der Justiz, Versicherungen und der Verkehrsmedizin, gerecht werden."

Die Einzelheiten und das vollständige Programm sowie Presseinformationen zu den einzelnen Arbeitskreisen finden Sie auf der Homepage: www.deutscher-verkehrsgerichtstag.de.

HASHTAG


#Prof. Dr. Ansgar Staudinger

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