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Verkehrsgerichstag 2024: Fokus auf Goslar

18.12.2023 05:15 Uhr | Lesezeit: 4 min
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Der Verkehrsgerichtstag wird wie immer in der Kaiserpfalz zu Goslar eröffnet. Den Plenarvortrag hält am 25. Januar 2024 der Präsident des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, Prof. Dr. Stephan Harbarth.
© Foto: Peter Kamin/GOSLAR Marketing GmbH

Vom 24. bis 26. Januar findet der 62. Deutsche Verkehrsgerichtstag statt und eröffnet traditionell das Jahr der Schadenbranche.

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Auch wenn Corona-Pandemie, Standortfrage und nicht zuletzt die erstarkte Konkurrenz der Versicherungstage Leipzig die Bedeutung der altehrwürdigen Veranstaltung im Harz etwas geschmälert haben mögen – in rund einem Monat wird die Instandsetzungs- und Regulierungsbranche einmal mehr auf die traditionsreiche Kaiserstadt blicken. Neben den offiziellen Veranstaltungen sind es vor allem die vielen Treffen, Stammtische und Abendeinladungen, auf denen kurz nach Jahresbeginn wichtige Weichen für die neue Schadensaison gestellt werden. Gestartet wird die 62. Ausgabe am Mittwoch, dem 24. Januar 2024, mit der Fortbildungsveranstaltung "VGT+" rund um das Thema nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer, einem Pressegespräch sowie der obligatorischen Mitgliederversammlung im Marmorsaal.

Umfangreiches Programm

Die feierliche Eröffnung des Verkehrsgerichtstags übernimmt dann Präsident Prof. Dr. Ansgar Staudinger am Donnerstag, den 25. Januar 2024, in der Kaiserpfalz. Nach einer Begrüßungsansprache der Oberbürgermeisterin von Goslar, Urte Schwerdtner (SPD), wird der Präsident des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, Prof. Dr. Stephan Harbarth, den Plenarvortrag halten. Danach nehmen die Rechtsexperten ihre Arbeit auf und tagen bis Freitagvormittag, um die diesjährigen Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages an die Politik zu vereinbaren und zu formulieren. Ein Streitgespräch unter dem Motto "Nachschlag!" rundet das Programm in Goslar ab, ehe die Ergebnisse der Arbeitskreise den Pressevertretern vorgestellt werden.

Die Themen der AK I bis IV

Der Verkehrsgerichtstag hat wie üblich bereits die Rechtsfragen veröffentlicht, mit denen sich die einzelnen Arbeitskreise im kommenden Januar beschäftigen werden. AK I behandelt die Frage, ob und wie ­Täterfahrzeuge nach strafbaren Trunkenheitsfahrten eingezogen werden sollten. Um Haushaltsführungsschäden ("Wenn das Unfallopfer nicht mehr staubsaugen kann") geht es im AK II. In AK III soll geklärt werden, inwieweit Fahreignungsgutachten durch die Fahrerlaubnisbehörden überprüft werden können und welche Konsequenzen diese Kontrollen haben sollten. Die Experten von AK IV befassen sich mit dem Problem der Behördentäuschung und dem sogenannten Punktehandel unter dem Motto "Cleverness oder strafbares Verhalten?".

Die Rechtsfragen in den AK V bis VIII

In AK V wird beraten, ob nach Unfallflucht geringere Strafen ausreichend sind, und dabei auch die Rechtspraxis im europäischen Ausland berücksichtigt. Vorschäden und Schadensgutachten sind das Thema in AK VI. Neben den Chancen technischer Analysen soll es dabei um Praxisprobleme aus Geschädigten- bzw. Versicherersicht gehen. Multimodales Reisen ("Mit dem Zug zum Flug zum Schiff") steht im Fokus von AK VII, unter anderem soll es um die Höhe von Verspätungsentschädigungen gehen. Der AK VIII, traditionell mit einer Rechtsfrage aus der Seefahrt beschäftigt, untersucht die Frage der Gefährdungshaftung des Reeders für Drittschäden.

Wie immer informieren wir unsere Leser in den Newsletter-Ausgaben Ende Januar/Anfang Februar 2024 über die wichtigten Ergebnisse des 62. Verkehrsgerichtstages, ehe in der ersten Ausgabe von AUTOHAUS SchadenBusiness, die am 6. März 2024 erscheinen wird, eine ausführliche Nachberichterstattung aus Goslar folgt.   (kt)

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