19. Deutscher Autorechtstag: Gesetzgebung und Rechtsprechung im Experten-Fokus

30.03.2026 06:24 Uhr | Lesezeit: 6 min
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Die ArGe Deutscher Autorechtstag mit Referenten 2 (v.l.o.n.r.u.) ADAC-Generalsyndikus Jürgen Verheul, RA Dr. Kurt Reinking, Autorechtstags-Präsident Prof. Dr. Ansgar Staudinger, RAin Eva Hettwer, ADAC-Juristin Julia Neumeier, Richter am BGH Dr. Oliver Klein, BVfK-Präsident Ansgar Klein, Vors. Richter am BGH a.D. Wolfgang Ball, RA Marcus Gülpen, RA Michael Fitz, RA Dr. Thomas Almeroth, ZKF-Ehrenpräsident Peter Börner, ZDK-Geschäftsführer Ulrich Dilchert, ADAC-Jurist Klaus Heimgärtner.
© Foto: ArGe Dt. Autorechtstag

Hochkarätige Referenten nahmen auch auf dem diesjährigen Autorechtstag wieder aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung unter die Lupe. Kritik gab es dabei an den Gesetzesvorhaben zur Förderung der Nachhaltigkeit: Zum Einen führe der Einsatz gebrauchter Ersatzteile zu "praktischen und haftungsrechtlichen Unsicherheiten". Zudem sei das "Recht auf Reparatur bei Autos sinnlos", da diese "keine Wegwerfartikel" seien.

Auf dem historischen Petersberg ging in diesem Monat die bereits 19. Ausgabe des Deutschen Autorechtstags zu Ende. An zwei Hauptveranstaltungstagen wurden den zahlreichen Teilnehmern – entweder in Präsenz oder online – in fachspezifischen Vorträgen die aktuellen Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung mit Bezug zum Autorecht präsentiert.

Folgeprobleme bei verzögerter Unfallreparatur

Ein zentraler Schwerpunkt des 19. Autorechtstags lag auf der Reparatur von Unfallfahrzeugen und den damit verbundenen rechtlichen Herausforderungen. Diskutiert wurden Ursachen und Auswirkungen von Reparaturverzögerungen, insbesondere durch anhaltende Lieferkettenprobleme, sowie rechtliche Folgen für Gewährleistungs- und Garantiearbeiten, Rückrufe und Mietwagen- bzw. Nutzungsausfallkosten. 

Ruf nach neuen Konzepten für Gebrauchtteile

Im Hinblick auf den intensiv diskutierten Einsatz gebrauchter Ersatzteile resümierte der Autorechtstag, dass es derzeit noch viele rechtliche, praktische und haftungsrechtliche Unsicherheiten gebe, zugleich aber angesichts von Ersatzteilknappheit, Kostenentwicklung und Nachhaltigkeitszielen mit einer Bedeutungssteigerung zu rechnen sei. Daher sprachen sich die Beteiligten dafür aus, gemeinsam neue rechtliche und praktische Konzepte zu entwickeln, um den Einsatz gebrauchter Ersatzteile künftig umfangreicher und rechtssicher zu ermöglichen.

"Immer ältere Autos schaden der Umwelt"

Der Präsident des Autorechtstags, Prof. Dr. Ansgar Staudinger erwartet, dass Halter von E-Scootern künftig der Gefährdungshaftung unterworfen werden. Ebenso bereite die Justizministerin ein Gesetz zur Förderung der Reparatur von Waren vor. Dies beinhalte als Anreiz für den Verbraucher eine Haftungserweiterung beim gewerblichen Handel mit gebrauchten Gütern. Präsident Staudinger kommentiert den Entwurf allerdings kritisch: "Bei defekten Handys und Heizlüftern mögen die Anreize Wirkung entfalten. Dies lässt sich jedoch nicht auf Kraftfahrzeuge übertragen, da diese immer so lange repariert werden, wie es wirtschaftlich sinnvoll ist."

Die Kfz-Verbände ergänzten in diesem Zusammenhang: "Die Verlängerung des Autolebens schadet der Umwelt, denn die alten Stinker bleiben länger auf der Straße. Autos sind keine Wegwerfartikel."

BGH-Rechtsprechung zum Kauf-, Leasing- und Unfallrecht

Zur Vorstellung einschlägiger Rechtsprechung konnte der Autorechtstag in seiner 19. Ausgabe gleich drei Senatsvertreter des BGH gewinnen. Diese präsentierten u.a. die Sichtweise des BGH zu den weitreichenden Fragen der Anspruchszuordnung bei Verkehrsunfällen mit geleasten oder sicherungsübereigneten Fahrzeugen, die an Komplexität gewinnen, wenn Ansprüche an Unfallgegner abgetreten werden.

Oldtimer-Zustandsnoten und Gutachten

Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Bedeutung von Zustandsnoten und Gutachten beim Autokauf, denen insbesondere beim Oldtimer-Kauf eine erhebliche wertbildende Funktion zukommen und die daher oft als Beschaffenheitsvereinbarungen zu qualifizieren sind.

Ferner erhielten die Teilnehmer eine umfassende Übersicht zu den Rechtsproblemen in Zusammenhang mit finanzierten Autokäufen, die unter anderem die Ordnungsgemäßheit von Widerrufsbelehrungen, damit verbundene Pflichtangaben sowie die Rechtsfolgen einer missbräuchlichen Ausübung des Widerrufsrechts und den daran geknüpften Rechtsfolgen umfasste.

Umfangreiche Einblicke in nationale und internationale Rechtsprechung und Gesetzgebung sowie weitere Brennpunktthemen wie die Gefahren nachlässiger Geldwäscheprävention rundeten die 19. Ausgabe des Erfolgsformats ab.

Positives Präsidenten-Fazit

Autorechtstags-Präsident Prof. Dr. Ansgar Staudinger resümierte: "Rechtsprechungsentwicklung und bevorstehende Richtlinienumsetzungen sorgen dafür, dass wir auch im kommenden Jahr mit zahlreichen brisanten und praxisrelevanten Themen versorgt sein werden, sodass an die rundum gelungene diesjährige Tagung angeknüpft werden kann. Zum Jubiläum dürfen wir also eine außergewöhnliche Ausgabe mit vielen Highlights erwarten."

Der Deutsche Autorechtstag – wieder im Hybrid-Format ausgetragen – bleibe deshalb aus Sicht der Veranstalter mit seiner Mischung aus Fachvorträgen, Debatten und praxisnahen Diskussionen von und mit erstklassigen Referenten in einer eindrucksvollen Umgebung auch künftig ein "Veranstaltungs-Highlight im Bereich des Autorechts".

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Wie alle Jahre, war auch der 19. Autorechtstag auf dem Bonner Petersberg wieder bestens von Auto- und Rechtsexperten aus der gesamten Republik besucht.
© Foto: ArGe Dt. Autorechtstag

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