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VGT-AK 5: Neue Standards für Kfz-Schadensgutachten abgesegnet

03.02.2025 14:29 Uhr | Lesezeit: 4 min
Kfz-Sachverständige bekommen mit der Richtlinie VDI 5600 MT endlich ein eigenes Berufsbild. Damit werden erstmals allgemein anerkannte Mindestanforderungen an die Ausbildung und Qualifikation von Sachverständigen für Kfz-Schäden und -Bewertung sowie di
Kfz-Sachverständige bekommen mit der Richtlinie VDI 5600 MT endlich ein eigenes Berufsbild. Damit werden erstmals allgemein anerkannte Mindestanforderungen an die Ausbildung und Qualifikation von Sachverständigen für Kfz-Schäden und -Bewertung sowie die Berufsausübung definiert. Die BVSK-Sachverständigen stellten sich in einer Sitzungspause für AUTOHAUS zum Gruppenbild und bildeten auch unter den insgesamt 364 Teilnehmern des AK 5 eine starke Abordnung.
© Foto: Walter K. Pfauntsch

Seit Jahrzehnten wird hierzulande um eine Berufsordnung für Kfz-Sachverständige gerungen. Seit 1985 war dies aktuell auch auf dem VGT 2025 bereits der vierte Anlauf. Kernfragestellung: Können neue Vorgaben an Sachverständige für mehr Qualität bei der Begutachtung von Kraftfahrzeugschäden sorgen? Die Antwort aus Goslar war ein eindeutiges "Ja" zu neuen Standards, die in der VDI-Richtlinie MT 5900 Blatt 2 festgehalten sind.

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Anlässlich des 63. Verkehrsgerichtstags in Goslar hat der VDI eine wichtige Neuerung vorgestellt: Die neue Richtlinie MT 5900 Blatt 2 des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) setzt verbindliche Mindestanforderungen und Kompetenzstandards für Kfz-Sachverständige im Bereich Fahrzeugschäden und -bewertung. Damit wird ein bisher rechtlich unsicherer und oft kritisierter Bereich zum Berufsbild der Kfz-Sachverständigen neu geregelt. 

Ausgangsfrage: Braucht es überhaupt eine Verbesserung?

Der AK 5 wollte deshalb ergänzend wissen, ob sich ein neues Berufsbild des Kfz-Sachverständigen tatsächlich wird etablieren und auch verbesserte Standards für die Schadensbegutachtung gesetzt werden können? Das alles werde nicht zuletzt davon abhängen, "ob überhaupt Handlungsbedarf besteht, also ob die Schadensgutachten (nicht) bereits jetzt "gut genug" sind".

Diese Grundsatzfrage beleuchteten vier Kurzvorträge aus anwaltlicher, gerichtlicher, sachverständiger und Versicherer-Sicht. Für die Kfz-Sachverständigen referierte Prof. Dr.-Ing Hans Bäumler, Inhaber eines Büros für Unfallanalytik in Gebenbach (Oberpfalz) und Ehrenpräsident des Münchner Arbeitskreises für Straßenfahrzeuge e.V. (MAS). Die Anwaltsseite repräsentierte RA Gunnar Stark, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht in der Kanzleisoziätät Hüsing, Stark und Partner (Stade). Dominik Mersch, Richter am Oberlandesgericht Saarländisches Oberlandesgericht (Saarbrücken) sprach für die gerichtliche Seite und Dipl.-Ing. (FH) Melanie Kreutner, Referentin für Sicherheitsforschung und Crashbahnleitung AZT Automotive GmbH, Allianz Zentrum für Technik (Ismaning), vertrat die Interessen der Versicherungen. Die Leitung des gegenständlichen AK 5 oblag Dr. Jutta Laws, Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Hamm.

Eindeutige Resolution

Nach zweitägigen Beratungen und teilweise sehr leidenschaftlich geführten Redebeiträgen aus dem AK-Teilnehmerkreis war unzweifelhaft, dass durch die VDI-Richtlinie 5900 MT positive Auswirkungen auf die Schadensregulierung zu erwarten sind, die es sogar zu begrüßen gelte:

1. Mit Blick auf das jährliche Gesamtvolumen bei Schadensfällen mit Fahrzeugen in Höhe von über 30 Mrd. Euro und die Komplexität heutiger Fahrzeuge hält der Arbeitskreis unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit und des Verbraucherschutzes eine hohe Qualität in der Schadenfeststellung für unverzichtbar.

2. Hierzu wiederholt der Arbeitskreis mit Nachdruck die bereits auf den Verkehrsgerichtstagen 1985, 2003 und 2012 aufgestellte Forderung an den Gesetzgeber, eine Berufsordnung für Sachverständige für Kraftfahrwesen und Straßenverkehr, insbesondere für Fahrzeugschäden und -bewertung zu schaffen.

3. Mit der Richtlinie VDI-MT 5900 Blatt 2 werden erstmals allgemein anerkannte Mindestanforderungen an die Ausbildung und Qualifikation von Sachverständigen für Kfz-Schäden und -Bewertung sowie die Berufsausübung definiert. Diese Richtlinie stellt aus Sicht des Arbeitskreises die geeignete Grundlage für die Ausbildung und Qualifizierung der Sachverständigen sowie für die Gesetzgebung dar. Daher wird der Gesetzgeber aufgefordert, bei der Novellierung des Kraftfahrsachverständigengesetzes die Richtlinie VDI-MT 5900 zu berücksichtigen.

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HASHTAG


#63. Deutscher Verkehrsgerichtstag

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KOMMENTARE


Karl Ludwig Behr

03.02.2025 - 00:00 Uhr

Die Meinung zum Berufsbild eines Kfz-Sachverständigen vertrete ich schon jahrzehntelang ohne Gehör zu finden. Es wird endlich Zeit, dass sich in der Richtung ,,Berufsbild eines Kfz-Sachverständigen,, etwas bewegt und ändert. Viele kennen nicht einmal die Unterschiede zwischen einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, einem amtlich anerkannten SV, einem zertifizierten SV und einem selbsternannten Sachverständigen. Gerade in der heutigen Zeit ist es nicht mehr möglich ohne Fachgutachter im Kfz-Wesen zurecht zu kommen. In anderen Berufszweigen bzw. Berufsständen ist das schon längst der Fall z.B. Fachärzte, Fachanwälte, Bauwesen u.s.w. Die Handwerkskammern unterscheiden schon seit jeher die ö.b.u.v. SV nach Gewerken, was bei den IHK's nicht der Fall ist. Ein Kfz-Sachverständiger der IHK kann nicht alle Berufszweige wie Fahrräder, E-Bikes, Motorräder, Quad/ATV, Personenkraftwagen, LWK's - Busse und Sonderfahrzeuge abdecken. Denn alle benannten Fahrzeugsparten haben ein eigenes Berufsbild mit entsprechender Ausbildung, Qualifikation und demnach entsprechendem Kenntnisstand. Dennoch werden von den Gerichten ö.b.u.v. Sachverständige beauftragt die mitunter weniger Erfahrungen und einen geringeren Sach-und Kenntnisstand haben wie Fachgutachter der HWK's. Hier ist das Berufsbild unbedingt zu reformieren. So wie es bisher gehandhabt wird, kann nur mit kurzen 3-Tagesseminaren kein Sachverständiger qualifiziert werden. Für eine qualifizierte Berufsausbildung zum Kfz-Sachverständigen (Fachgutachter) ist eine jahrelange Ausbildung mit ständiger Fortbildung eines SV's notwendig, nur ein Studium mit akademischem Abschluss allein ist ohne weitere Ausbildung nicht ausreichend. Zur Schaffung eines neues Berufsbildes sollten IHK,- HWK Fachbetriebe in den einzelnen Gewerken und Ing.- Büro's bzw. Prüfer im Kfz-Wesen gehört werden. Karl L. Behr


Harald Bach

03.02.2025 - 18:33 Uhr

Da könnte ich mir nun dann für 117,10 Euro eine pdf mit 44 Seiten herunterladen, bei dem ich nicht weiß ob es den Gesetzgeber jemals interessieren wird.


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