VDI-MT 5900 Blatt 2.1: Neue SV-Anforderungen bei Klassiker-Fahrzeugen

23.03.2026 08:50 Uhr | Lesezeit: 4 min
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Die Qualität der Wert- und Schadengutachten für historische und klassische Fahrzeuge entspricht nicht immer der Qualität, die für die reibungslose Abwicklung von Versicherungsschäden oder als Basis für einen seriösen Verkauf ausreichen.
© Foto: Classique Car Diary

Wenn historische und klassische Fahrzeuge bewertet oder Schäden begutachtet werden, steht für Versicherungen, Sammler oder Käufer oft viel auf dem Spiel. Doch die Qualität der Gutachten ist bislang nicht immer einheitlich. Mit der neuen Richtlinie VDI-MT 5900 Blatt 2.1 schafft der VDI klare Qualifikationsgrundlagen für Sachverständige im Bereich klassischer Fahrzeuge.

Die Richtlinienreihe VDI-MT 5900 "Sachverständige für Kraftfahrwesen und Straßenverkehr" legt fest, über welche fachlichen Kompetenzen Kfz-Sachverständige verfügen müssen. Erste Überlegungen dazu gibt es bereits seit den 1970er-Jahren. In den vergangenen zehn Jahren hat insbesondere der Münchner Arbeitskreis für Straßenfahrzeuge (MAS) wichtige Impulse für eine systematische Definition der Qualifikationsanforderungen gegeben.

Die modular aufgebaute Richtlinienreihe umfasst insgesamt acht Blätter – von grundlegenden Qualifikationsanforderungen bis hin zu Spezialthemen wie Crashversuchen in der Unfallrekonstruktion. Beim 63. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar wurde Blatt 2 im Januar 2025 bereits als "geeignete Grundlage für Ausbildung, Qualifizierung und Gesetzgebung" bewertet (wir berichteten).

Mit Blatt 2.1 "Klassische Fahrzeuge" wird die Richtlinienreihe nun gezielt erweitert. Der Begriff wurde bewusst gewählt, um neben Oldtimern auch moderne Liebhaberfahrzeuge einzubeziehen. Die Vorarbeiten für das neue Blatt leistete MAS-Präsidiumsmitglied Dipl.-Ing. (FH) Frank Oesterle. Zur Vorsitzenden wurde die international renommierte Restauratorin Dr. Gundula Tutt gewählt, ihr Stellvertreter ist Frank Oesterle.

Breites Expertennetzwerk bringt Branchenwissen zusammen

Der Ausschuss vereint Fachleute aus unterschiedlichen Bereichen der Oldtimer- und Kfz-Branche. Dazu gehören Sachverständige, Fachautoren, Historiker, Kuratoren, Juristen sowie Versicherungsexperten. Auch zahlreiche Organisationen und Verbände wirken mit, darunter:

Ziel ist es, einheitliche und belastbare Qualitätsmaßstäbe für die Arbeit von Sachverständigen zu definieren.

Welche Kompetenzen Sachverständige künftig nachweisen müssen

Die Richtlinie beschreibt detailliert, über welche Kenntnisse und Fähigkeiten Sachverständige verfügen sollten. Dazu zählen unter anderem:

  • sichere Feststellung der Fahrzeugidentität
  • Bewertung von Dokumenten und historischen Quellen
  • Kenntnisse des Zulassungsrechts
  • Marktkenntnisse und fundierte Wertermittlung
  • technisches Wissen zu historischen Materialien, Fertigungs- und Reparaturmethoden verschiedener Epochen
  • Bewertung von Zustand, Schäden und Originalität
  • Festlegung fachgerechter Reparatur-, Restaurierungs- und Konservierungsmethoden
  • gerichtsfeste Erstellung von Gutachten
  • einheitliche Fachterminologie
  • Grundsätze der Berufsethik.

Klare Trennung zwischen Weiterbildung und Zertifizierung

Ein zentraler Punkt der Richtlinie ist die klare Trennung zwischen Qualifizierung und Weiterbildung auf der einen Seite sowie Prüfung und Zertifizierung auf der anderen.

Die Zertifizierung darf ausschließlich durch unabhängige und von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditierte Stellen erfolgen. Die DAkkS prüft und überwacht im gesetzlichen Auftrag die fachliche Kompetenz von Laboratorien sowie Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstellen nach anerkannten Normen. Sie ist die einzige Institution in Deutschland mit diesem gesetzlichen Mandat.

Mit der neuen Richtlinie schafft der VDI erstmals einen strukturierten Qualitätsrahmen für Gutachten zu klassischen Fahrzeugen und stärkt zugleich Transparenz und Vertrauen in einem wachsenden Marktsegment.

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