Alkohol nach wie vor Begutachtungs-Hauptgrund: 38 Prozent Durchfaller bei der MPU

24.08.2026 06:29 Uhr | Lesezeit: 2 min
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Verteilung der Untersuchungsanlässe von MPU im Jahr 2025 mit gerundeten Prozentzahlen.
© Foto: Quelle: BASt

Die Zahl medizinisch-psychologischer Untersuchungen (MPU) ist weiter rückläufig, allerdings bleibt Alkoholauffälligkeit nach wie vor Hauptgrund für eine Begutachtung. Dies berichtet die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt), die die bundesweite Statistik jährlich fortschreibt.

Insgesamt 70.135 MPU gab es im Jahr 2025 – dies sind fast 7 Prozent weniger als im Vorjahr. Dabei betrafen die MPU-Gutachten der 15 aktiven amtlich anerkannten Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) mit rund 40 Prozent am häufigsten Alkohol-Fragestellungen. Es folgen Gutachten zu den Fragestellungen betreffend "Drogen und Medikamente" mit etwa 21 Prozent (2024: 25 Prozent).

Zwei von fünf Probanden fallen bei der MPU durch

Bei den Ergebnissen der MPU gab es gegenüber dem Vorjahr keine relevanten Veränderungen. Die Quoten blieben unverändert: Von den 70.135 begutachteten Personen waren knapp 58 Prozent "geeignet" und rund 38 Prozent ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. Mit anderen. Worteen: 40.678 Personen bestanden die MPU und 26.651 Probanden wurde die Fähigkeit abgesprochen, weiterhin mit einem Kfz am Straßenverkehr teilzunehmen. Etwa 4 Prozent – das sind immer noch 2.805 Prüflinge – erhielten die Empfehlung zur Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung.

Das Prozedere

Das MPU-Gutachten ist die Entscheidungsgrundlage für die Straßenverkehrsbehörden, ob eine Person zum aktuellen Zeitpunkt zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist und somit eine Fahrerlaubnis erhalten oder neu erteilt bekommen kann beziehungsweise die Fahrerlaubnis behalten kann. Bei spezifischen Anlassgruppen ist aufgrund des MPU-Gutachtens auch die Empfehlung einer Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung möglich. Dann kann die Fahrerlaubnis, wenn die zuständige Behörde der Teilnahme an dem Kurs zugestimmt hatte, nach der erfolgreichen Absolvierung neu erteilt werden.

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