Insbesondere Unterkunft, Verpflegung und Freizeiteinrichtung ebenso wie Gesundheitsschutz und soziale Verträglichkeit sollten gemäß des Übereinkommens Mindestanforderungen erfüllen. Auch eine "nicht unangemessene" Einschränkung des Landganges sei wenig förderlich. Der AK VIII bewertet die Regelung als "einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit des Seeverkehrs". Aufgrund dessen sei eine zügige Ratifizierung in Deutschland bis spätestens 2010 erstrebenswert. Im Rahmen der dafür notwendigen Anpassungen innerstaatlicher Vorschriften sollten bestehende Verwaltungsverfahren entbürokratisiert und verschlankt werden. Zudem könne so das teilweise veraltete Seemannsgesetz von 1957 durch ein modernes Seearbeitsgesetz abgelöst werden. Ausserdem sei ein konsequentes Beschwerdemanagement für die Seeleute von hoher Bedeutung. Die Experten des Arbeitskreises betonen die Notwendigkeit von Kontroll- und Untersuchungsmaßnahmen im Rahmen des Übereinkommens sowohl der Flaggen- als auch der Hafenstaaten. Für Deutschland würden sich Synergie-Effekte ergeben, wenn besagte Aufgaben mit den bereits wahrgenommenen Schiffsicherheitsaufgaben sowie mit der Hafenstaatkontrolle verzahnt würden. So ließen sich auch Mehrfachkontrollen vermeiden. (tl)
Arbeitskreis VIII: Für bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen an Bord

Die Verkehrsrechtler definierten Mindestanforderungen für ein menschenfreundliches Arbeiten auf See gemäß des Seearbeitsübereinkommen 2006, das auch in Deutschland schnellstmöglich ratifiziert werden sollte.