Automatisierte Systeme verändern den Markt auf unterschiedliche Weise: Neben den Fahrzeugherstellern liefern sich auch die Nationen weltweit ein Rennen darum, wer die Einführung dieser Zukunftstechnologie optimal unterstützt und durch infrastrukturelle und gesetzgeberische Maßnahmen überhaupt ermöglicht.
Doch auch neue Player treten auf den Plan, zumal welche, denen an den althergebrachten Regeln nur sehr wenig gelegen ist, wie Rechtsanwalt Bernd Höke in seinem Referat klar machte: "Google wird in nicht allzu ferner Zukunft autonome Fahrzeuge in den Verkehrsraum stellen, die von Jedermann gegen Bezahlung oder das Konsumieren von Werbung genutzt werden können. Der Konzern will dabei weder als Eigentümer noch als Halter dieser Fortbewegungsmittel agieren – dies wirft eine Menge von Fragen auf!"
Ungeklärte Rechtsfragen bei Fehlern des "Autopiloten
So basiere die deutsche Rechtsprechung bisher auf den Prinzipien der Haftung durch den Halter bzw. denjenigen, der durch Nutzung eines Fahrzeugs verantwortlich für die sogenannte Betriebsgefahr des Pkw ist.
Beide Grundsätze würden durch autonomes Fahren zumindest teilweise ausgehebelt, die oft angeführte Produkthaftung sei für die konkreten Probleme des Straßenverkehrs nicht ausgelegt, so Höke: "Wenn die Systeme Fehler machen und der Fahrer nicht mehr eingreifen kann, kommen auf Rechtsanwälte, Versicherungen aber auch Unfallanalytiker ganz neue Fragestellungen zu."
Bringt das autonome Fahrzeug wirklich weniger "Betriebsgefahr"?
Ob von einem autonomen Fahrzeug grundsätzlich eine niedrigere Betriebsgefahr ausgehe, wie dies auf Basis unseres heutigen Rechtsverständnisses – Stichwort menschlisches Versagen - zu erwarten wäre, sei ebenfalls noch gänzlich ungeklärt. Auch in den Jahrzehnten des Übergangs und Mischverkehrs könne es zu Problematiken kommen, die heute noch niemand auf der Rechnung habe: "Besonders im grenzüberschreitenden Verkehr sehe ich viel Regelungsbedarf, von einer einheitlichen europäischen Basis sind wir noch meilenweit entfernt. Von der Harmonsierung gesetzgeberischer und infrastruktureller Vorgaben ganz zu schweigen."
Welche Schwierigkeiten Verkehrsrechtsexperte Höke dadurch auf den deutschen Straßenverkehr zukommen sieht, welche Vorteile aus tödlichen Crashs gezogen werden können und warum wir uns nichtsdestotrotz auf eine Ära des "brainless driving" zubewegen, erfahren Sie wie gewohnt in der kommenden Ausgabe von SchadenBusiness 4/2016, die gemeinsam mit AUTOHAUS 23/24 am 19. Dezember erscheinen wird. (kt)