Unter fast 200 Teilnehmern der Kfz-Branche haben etwa 43 % aller Reparaturbetriebe finanzielle Soforthilfen von Bund und Land in Anspruch genommen. Bei K&L Betrieben lag der Anteil nur geringfügig höher als bei Marken- und freien Werkstätten. Partnerbetriebe eines Versicherers oder Schadensteuerers lagen mit 40 % niedriger als Betriebe ohne solche Vereinbarung (45 %). 30 % der Kfz-Sachverständigen gaben an, finanzielle Soforthilfen beantragt zu haben. 15 % aller Anträge auf Soforthilfe wurden bereits ausgezahlt oder die Leistung angekündigt.
Vier von fünf K&L Betrieben in Auslastungsnot
Anträge auf Soforthilfe wurden laut Voigt-Umfrage von allen Befragten etwa gleich gestellt. Bei den Kurzarbeit-Anträgen war es differenzierter: 78 % Markenwerkstätten und 83 % K&L Betriebe stellten einen solchen Antrag. Bei freien Werkstätten waren es 57 % und bei Kfz-SV nur 25 %.
Nur 5 % aller befragten Betriebe stellten bis Mitte April einen Leistungsantrag bei ihrer Betriebsunterbrechungsversicherung. 20 % der Anträge befanden sich im Status der Prüfung, 80 % waren bereits abgelehnt. Grund: behördliche Allgemeinverfügungen zur Schließung von Reparaturbetrieben sind nicht bekannt. Ob Versicherungsschutz in Frage kommt, weil etwa aufgrund einer Masseninfektion einzelne Betriebe vollständig von den Gesundheitsämtern geschlossen wurden, bedürfe der Einzelfall-Prüfung. Kfz-SV hatten keine Anträge gestellt.
Liquiditätseinbußen und Kredite
Der Auftragsrückgang drückte auch auf die Liquidität: 16 % aller Betriebe (Marken 14 %, Freie 13 %, K&L-Betriebe 16 %) hatten bis Mitte April einen KfW-Corona-Hilfe-Kredit beantragt. Weitere 9 % (Marken zu 14 %, Freie zu 4 % sowie K&L zu 10 %) nahmen einen Kredit über die Hausbank – ohne KfW-Förderung – in Anspruch. Damit ist ein Viertel aller Betriebe auf finanzielle Kredit-Unterstützung angewiesen. Kein SV beantragte einen Hausbank-Kredit, aber 4 % einen KfW-Corona-Hilfe-Kredit.
Stundung von Steuern und Beiträgen
Zur Liquiditätsstärkung haben 40 % aller Betriebe jedoch die Herabsetzung der Steuervorauszahlungen und 33 % die Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung beantragt. 16 % beantragten die Beitragsstundung zur Berufsgenossenschaft und 19 % bei der Sozialversicherung. Von den SV ließen 11 % die Steuervorauszahlung herabsetzen und 15 % sich die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung erstatten, nahmen aber keine Stundungen bei BG und Sozialversicherung in Anspruch.
Mieten und Insolvenzrisiko
Die Möglichkeit, Mietzahlungen einstweilen einzustellen, haben die Befragten unterschiedlich genutzt: 100 % der Kfz-SV zahlten die Miete für April 2020 vollständig, die freien Werkstätten in 97 % , K&L Betriebe in 90 % und Markenwerkstätten in 75 % der Fälle.
Das Thema Insolvenz beschäftigt – auf einer Skala von 1 bis 5 (1 drückt die geringste, 5 die größte Sorge aus) – alle Betriebe übergreifend mit 1,98. D.h., dass die Sorgen vor einer möglichen Insolvenz derzeit nicht akut sind. (Freie 2,08, K&L 2,0, Marken 1,85. Schadensteuerungsbetriebe hatten leicht weniger Sorge (1,89) als Werkstätten ohne solche Vereinbarung (1,99).
Einzelauswertungen stellt die Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH auf Nachfrage unter umfrage@kanzlei-voigt.de oder über die Homepage www.kanzlei-voigt.de zur Verfügung. Die Befragung wurde zwischen 6. bis 14. April 2020 deutschlandweit durchgeführt. Teilgenommen haben 195 Branchenteilnehmer aus dem gesamten Kfz-Bereich. (wkp)