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Corona-Maßnahmen: DEVK will Autofahrern Kfz-Versicherungs-Beiträge erstatten

22.04.2020 15:27 Uhr
Corona-Maßnahmen: DEVK will Autofahrern Kfz-Versicherungs-Beiträge erstatten
DEVK-Vorstandsvorsitzender Gottfried Rüßmann (li.) und Marco Becker, Leiter der Abteilung Kraftfahrtschaden.
© Foto: DEVK/Walter K. Pfauntsch

Durch das geringere Verkehrsaufkommen hält das Kölner Unternehmen Beitragsrückerstattungen für möglich. Die DEVK unterstützt Versicherungsnehmer und Partnerwerkstätten mit konkreten Maßnahmen.

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Schon zu Anfang des Jahres 2020 erhielten die Kunden des Assekuranz-Konzerns, die 2019 unfallfrei unterwegs waren, Beiträge zurückgezahlt. Rund 363.000 DEVK-Versicherte profitierten in der Kfz-Vollkaskoversicherung von einer Rückvergütung. Über 144.000 Versicherte bekamen zudem 25 Prozent ihrer Kfz-Teilkaskobeiträge erstattet. Und fast 68.000 Bestandskunden erhielten Geld von ihrer Kfz-Unfallversicherung, so die traditionsreiche Gesellschaft in einer aktuellen Mitteilung.

Beteiligung an Überschüssen zeichnet sich ab

Die DEVK bezeichnet sich selbst als "einer von ganz wenigen Versicherern in Deutschland, der seinen Kunden regelmäßig Beiträge zurückbezahlt“, wie ihr Vorstandsvorsitzender Gottfried Rüßmann betont: "Aktuell können wir natürlich das Jahr 2020 noch nicht abschließend einschätzen. Aufgrund des schadenarmen Verlaufs der letzten Wochen erwarten wir aber am Ende geringere Aufwände. Daran wollen wir unsere Mitglieder und Kunden selbstverständlich wieder teilhaben lassen." Derzeit betreut die DEVK rund 2,9 Millionen Kfz-Verträge.

Kaskoversicherte, die 2020 keinen Schaden melden, werden sich wohl je nach Schadenfreiheitsklasse wieder über die Erstattung eines Anteils ihres Jahresnettobeitrags freuen können. "Die genaue Höhe", so Rüßmann, "werden wir natürlich erst am Ende des Jahres ermitteln können."

Hilfe für Kunden mit Zahlungsschwierigkeiten

Auch mitten in der Corona-Krise kommt die DEVK ihren Kfz-Versicherten bereits mit verschiedenen Angeboten entgegen. So können Fahrer, die jetzt deutlich seltener mit dem Auto unterwegs sind, ihre Jahresfahrleistung reduzieren. Und das nicht erst zum Jahreswechsel, sondern ab sofort. Kunden, die eventuell wegen Umsatz- oder Lohneinbußen im Moment nicht zahlungsfähig sind, erhalten in jedem Fall einen Zahlungsaufschub von einem Monat. Reicht das nicht, sind bei der DEVK auch bis zu drei Monaten möglich. Zudem können Ratenzahlungen vereinbart werden, hieß es dazu aus Köln.

Partnerwerkstätten werden unterstützt

Auch das große Netz an DEVK-Partnerwerkstätten kann auf Unterstützung aus Köln zählen. Marco Becker, Leiter der Abteilung Kraftfahrtschaden DEVK Versicherungen, erläutert die Details: "Die DEVK steht traditionell für einen partnerschaftlichen Umgang mit ihrem großen Netzwerk aus freien und markengebundenen Instandsetzungsbetrieben. Selbstverständlich lassen wir unsere Werkstätten in dieser schweren Zeit nicht alleine. Wie bereits vor der Corona-Krise bei vielen Partnerbetrieben praktiziert, verzichten wir im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit auch aktuell auf unnötige und zeitraubende Verzögerungen im Reparaturfreigabeprozess. Zusätzlich zahlen wir auf Wunsch des Betriebes Vorschüsse in Höhe der Netto-Instandsetzungskosten – natürlich auf Basis einer fachgerechten Reparaturkalkulation. Der Anteil der DEVK an bei uns versicherten Werkstätten ist dagegen relativ gering. Mit Maßnahmen wie Prämiennachlässen können wir somit leider nicht flächendeckend helfen." (kt)

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