Die seit längerem geplante 47. Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften soll nun offiziell ab kommendem Sonntag, 1. Juli 2012, in Kraft treten, berichtet auch die Prüforganisation DEKRA. Die geplanten Neuerungen bei der Hauptuntersuchung (HU) beinhalten unter anderem die Prüfung der elektronischen Sicherheitssysteme, eine Prüfungsfahrt, den Entfall der Rückdatierung sowie eine bundesweit einheitliche Regelung zur Mängelbeschreibung, so die Sachverständigen aus Stuttgart.
HU wird dem technischen Fortschritt angepasst
Wichtigste Neuerung der modernisierten Hauptuntersuchung sei, neben dem Wegfall der Rückdatierung, eine umfassende Prüfung der elektronisch gesteuerten Sicherheitssysteme, wie Airbags, ABS, ESP oder Notbremsassistent. Über die Diagnose-Schnittstelle solle künftig geprüft werden, ob die sicherheitsrelevanten elektronischen Systeme richtig funktionieren. Das sei ein weiterer Gewinn für die Verkehrssicherheit, die immer stärker von den elektronischen Lebensrettern abhängt, erklärte die DEKRA. Die Elektronikprüfung kommt schrittweise für alle Fahrzeuge, die ab ersten Juli 2012 neu zugelassen werden. Für alle Fahrzeuge ist zudem eine Prüfungsfahrt mit mindestens acht km/h vorgeschrieben, damit der Prüfingenieur die Funktion der Assistenzsysteme zuverlässig überprüfen kann.
Mehr Transparenz für den Kunden
Künftig erhalten nach Angaben der Sachverständigen-Organisation Autofahrer bei der HU zudem einen genaueren Prüfbericht, der den konkreten Mangel und dessen Lage nach einem bundesweit einheitlichen System ausweist. Detailliertere Angaben im Prüfbericht, wie "Bremsscheibe 1. Achse links verschlissen" anstatt schlicht "Bremsanlage", ermöglichen dem Halter einen genaueren Einblick, was am Fahrzeug repariert werden muss. (sh)
DEKRA: Stichtag 1. Juli 2012
Nach einigen Verzögerungen werden die Änderungen für die HU nun zum 1. Juli 2012 in Kraft treten. Prüfberichte sollen künftig durch ein bundesweit einheitliches System für den Kunden transparenter werden.