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Dickes Bußgeld: Italien und Österreich spielen Raubritter gegen deutsche Autofahrer

17.08.2012 13:34 Uhr
Dickes Bußgeld: Italien und Österreich spielen Raubritter gegen deutsche Autofahrer
Laut Bundesverkehrsminister Ramsauer "unzulässig", doch österreichische und italienische Polizisten beschlagnahmen Autos, bei denen im Fahrzeugschein noch ein Bindestrich eingetragen ist, der auf den Kennzeichen des Autos fehlt, anscheinend nach eigener Rechtsauslegung.
© Foto: APA

Wegen eines Bindestriches, der meistens noch im Kfz-Schein (heute Zulassungsbescheinigung Teil I), nicht mehr aber auf den in der EU vereinheitlichten Autokennzeichen vorhanden ist, kassierten italienische und österreichische Polizeibeamte jetzt deutsche Urlauber ab: 500 Euro Bußgeld – pro Fahrzeug.

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Was wie eine Raubrittergeschichte aus dem Mittelalter klingt, ist tatsächlich eine echte Begebenheit aus dem europäischen Straßenverkehr des 21. Jahrhunderts: Weil auf den in der Europäischen Union einheitlichen Auto-Kennzeichen mit dem EU-Symbol der Trennungsstrich zwischen dem Stadt- oder Kreiskürzel und dem folgenden Erkennungsbuchstaben weggefallen ist, mussten deutsche Autofahrer bei Polizeikontrollen in Italien und Österreich Bußgelder bis zu 500 Euro zahlen.

"Keine Identität", deshalb Pkw beschlagnahmt

Nach Informationen des ACV Automobil-Club Verkehr bemängelten die Beamten, dass die Papiere nicht zu dem Auto passten. Der Grund: Im Fahrzeugschein blieb der Trennungsstrich bei der Schreibweise des Kennzeichens erhalten, die Beamten in den EU-Nachbarstaaten monierten aber, dass die Einträge auf Kennzeichen und Fahrzeugschein dadurch nicht exakt übereinstimmten; somit läge "keine Identität" vor.

In einem dem ACV bekannten Fall wurde einem Münchener Autofahrer in Italien nach einer Verkehrskontrolle zunächst das Fahrzeug beschlagnahmt und erst nach Zahlung von 500 Euro Bußgeld wieder zurückgegeben.

Ramsauer hält Vorgehen für unzulässig

Eine Praxis, die auch nach Ansicht des Bundesverkehrsministeriums unzulässig ist. In einem Schreiben an das Auswärtige Amt weist Verkehrsminister Peter Ramsauer darauf hin, dass die Kennzeichen im Kraftfahrzeugschein mit und ohne Trennungsstrich geschrieben sein können: "Beide Schreibweisen sind gleichberechtigt gültig", heißt es in dem Schreiben.

Änderungen werden völlig unterschiedlich gehandhabt

Bei der Neuausstellung von Kraftfahrzeugscheinen übernehmen die Behörden bereits die neue Schreibweise des Kennzeichens ohne Bindestrich. In Baden-Württemberg und Hessen wurden auch die alten Papiere, allerdings gegen Gebühr, nahezu lückenlos auf die neue Schreibweise umgestellt. Andere Bundesländer ändern die Eintragung nur bei Neuausstellung.

"Bußgeld unbedingt wieder zurückfordern!"

Der ACV Automobil-Club Verkehr rät allen Autofahrern, die in Italien oder Österreich wegen des fehlenden Trennungsstrichs im Kraftfahrzeugschein mit Bußgeld belegt werden, dieses nur unter Protest zu zahlen und die zu Unrecht erhobenen Gelder anschließend zurückzufordern. (wkp)
 

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