Was in etlichen Ländern Europas bereits Usus ist, hat am 1. Oktober jetzt auch die Versicherungsgruppe die Bayerische mit Hauptsitz in München gestartet. Gemeinsam mit ihrem Kooperationspartner Nextbase führte sie als erste deutsche Kfz-Versicherung einen Tarif für Dashcam-Nutzer mit einem entsprechenden Nachlass ein.
Anders als bisherige Kfz-Policen berücksichtigt das neue Versicherungsprodukt gezielt den Dashcam-Einsatz und gestattet Kunden, die eine solche Kamera nutzen, 15 Prozent Rabatt auf ihre Kfz-Versicherung. Zusätzlich erhalten Kunden der Bayerischen beim Kauf einer Nextbase-Dashcam bei ausgewählten Partnern einen Preisnachlass von fünf Prozent.
Mehr Verkehrssicherheit
„Wir haben mit Nextbase einen innovativen Partner, dessen Lösungen überzeugen“, konstatierte Martin Gräfer, Vorstandsvorsitzender Bayerische Beamten Versicherung AG. „Damit können wir unseren Kunden einen einzigartigen Mehrwert bieten – die Kosten für die Kfz-Versicherung sinken und die Verkehrssicherheit wird verbessert.“
Mit der ersten Dashcam Kfz-Versicherung arbeiten die Bayerische und der europaweit führende Dashcam-Hersteller Nextbase gemeinsam daran, Deutschlands Straßen sicherer zu machen. Den Rabatt von 15 Prozent auf die Kfz-Police bei Einsatz einer Dashcam erhalten sowohl Neu- als auch Bestandskunden der Bayerischen. Notwendig dafür ist lediglich der Nachweis des Besitzes einer solchen Kamera. Einen Rabatt von fünf Prozent beim Kauf einer neuen Nextbase-Dashcam erhalten Kunden bei den Partnern Media Markt und A.T.U.
Geringere Schadenkosten
Die Nutzung einer Dashcam bringt nach Überzeugung der Münchner Assekuranz mehrere Vorteile. Da die Kamera auch das eigene Fahrverhalten aufzeichnet, bewirke der Einsatz einer Dashcam „generell ein bewussteres, weniger risikoreiches Fahren“. Aber gerade auch in der schnellen Klärung von Unfallhergängen sieht die Bayerische ein entscheidendes Argument für die Verwendung einer Dashcam. Diese unterstütze nicht nur bei der Klärung der Schuldfrage, sondern könne zudem Betrugsversuche vermeiden sowie Zeit und Kosten für ansonsten langwierige Verfahren einsparen. Der Versicherer geht außerdem davon aus, dass sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Schadenfalls „deutlich reduzieren“ lasse.
Die rechtliche Zulässigkeit
Das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) von Mai 2018 hat Dashcams auch in Deutschland beschränkt zulässig und als Beweismittel vor Gericht verwertbar gemacht. Allerdings sind permanente Aufzeichnungen ohne Anlass auch weiterhin nicht gestattet, da sie gegen das Deutsche Datenschutzgesetz verstoßen. Das Gerichtsurteil lässt allerdings kurze, anlassbezogene Aufnahmen zu, die Unfallhergänge im Straßenverkehr dokumentieren und zur Klärung der Schuldfrage bei Gerichtsverfahren beitragen können.
Nicht erlaubt sind jedoch wahllos und grundlos gesammelte Bilddateien anderer Verkehrsteilnehmer. Hierbei überwiegt nach wie vor der Datenschutz. Das Loop-Recording ist daher unverzichtbarer Bestandteil einer Dashcam. Diese Funktion überschreibt getätigte Aufzeichnungen kontinuierlich und speichert diese nur bei einem Unfall durch einen Aufprall- und Bewegungssensor (G-Sensor) oder mittels manueller Betätigung eines Auslöseknopfes. (wkp)