Seit fast zwei Jahren sind E-Scooter nun auf deutschen Straßen erlaubt. Die anfänglichen Diskussionen über die Sicherheit der neuen Fahrzeuge sind inzwischen weitgehend abgeklungen, was aktuell auch von der DEVK bestätigt wird.
Fahrer unter 17 Jahren zahlen nur noch die Hälfte
Für alle E-Scooter ist eine gültige Haftpflichtversicherung verpflichtend. Wie schon im Vorjahr, bietet die DEVK aufgrund des tatsächlichen Schadenaufkommens Privatbesitzern erneut verbesserte Konditionen an. Seit März 2021 zahlen E-Scooter-Fahrer zwischen 18 und 22 Jahren pro Versicherungsjahr nurmehr 39 statt bisher 49 Euro. Das entspricht einer Ermäßigung von rund 20 Prozent. Für die Altersgruppe der über 23-Jährigen gibt es einen Preisnachlass von mehr als 11 Prozent (24,80 statt 28 Euro). Für das Verkehrsjahr 2020/2021 hatte die DEVK die Beiträge für diese Altersgruppe bereits um über 40 Prozent reduziert. Die größte Beitragsanpassung gibt es in diesem Jahr allerdings bei den E-Scooter Fahrern unter 17 Jahren. Sie zahlen ab März nur noch die Hälfte, also 49 statt bisher 99 Euro.
Sticker statt Nummernschild
Anders als bei Mopeds müssen Besitzer kein Blechschild an ihrem E-Scooter anbringen, sondern nur einen Versicherungsaufkleber – gut sichtbar natürlich. Er gilt bis Ende Februar 2022. Danach wird ein neuer Sticker fällig, der in jeder DEVK-Geschäftsstelle erhältlich ist. Zusätzlich bietet der Kölner Versicherer für E-Scooter, die bis zu 2.500 Euro wert sind, eine Teilkaskoversicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung an. Sie schützt den Besitzer bei Schäden am eigenen Fahrzeug – beispielsweise bei Diebstahl. Auch hier senkt die DEVK den Preis für das kommende Versicherungsjahr jeweils um etwa 10 Euro: Fahrer zwischen 18 und 22 Jahren zahlen statt 40 Euro jährlich nur noch 30 Euro für die Teilkaskoversicherung – ab 23 Jahren sinken die Kosten von 30 auf 19 Euro. Die jüngere Altersklasse bis 17 Jahre zahlt ab dem nächsten Versicherungsjahr nur noch 40 statt 50 Euro.
Fahren schon ab 14, leihen erst ab 18 Jahren
Neben der Versicherungspflicht gelten noch weitere Regeln: Jugendliche dürfen zum Beispiel schon ab 14 Jahren einen E-Scooter fahren, wenn er sich im privaten Besitz befindet. Leihen können Teenies die praktischen Flitzer jedoch in der Regel erst ab einem Alter von 18 Jahren – so steht es in den Nutzungsbedingungen der meisten Verleihfirmen. Einen Führerschein brauchen Fahrer dagegen nicht. Denn in Deutschland dürfen nur E-Scooter auf die Straße, die höchstens 20 Stundenkilometer schnell fahren und eine Betriebserlaubnis haben. Zugelassen sind sie für Radwege und Straßen. Auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und in von Städten festgelegten Sperrzonen sind E-Scooter nicht erlaubt. (fi)