"Auch Autofahrer müssen den Umgang mit mittelschweren Motorrädern gründlich lernen, um sich sicher im Straßenverkehr bewegen zu können. Diese Kompetenz sollte auch in Zukunft von unabhängiger Stelle überprüft werden", äußerte sich Goebelt weiter.
Miniprüfung ohne realen Straßenverkehr
Nach öffentlich bekannt gewordenen Plänen des Bundesverkehrsministeriums sollen für Motorräder der Führerscheinklasse A1 deutlich geringere Anforderungen an die Fahrausbildung gestellt werden. Autofahrer mit einem B-Klasse-Führerschein könnten demnach Motorräder mit einem Hubraum bis 125 ccm und bis zu 15 PS fahren dürfen. Diese Zweiräder sind mehr als 100 km/h schnell. Voraussetzungen sind eine 90-minütige Theorieeinheit und sechs praktische Fahrstunden, die nicht im realen Straßenverkehr stattfinden müssen. Eine Prüfung wäre nicht mehr erforderlich.
"Für die Sicherheit verheerend"
Aus Sicht des TÜV-Verbands reichen vor allem die praktischen Fahrstunden nicht aus. "Es wird zwar die Handhabung des Motorrads bei niedriger Geschwindigkeit geschult, es fehlen aber Ausbildungsinhalte bei höherem Tempo", so Richard Goebelt. Zudem sei es für die Sicherheit verheerend, dass es erlaubt sein soll, keine Übungen im echten Straßenverkehr durchzuführen.
Deutschland sollte nach Ansicht des TÜV-Verbands an dem bewährten Grundsatz einer professionellen Fahrausbildung und einer sich anschließenden unabhängigen Prüfung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen festhalten. "Der Weg einer rudimentären Ausbildung, die sich bestenfalls auf einfache Übungen konzentriert, vermittelt keinesfalls die notwendigen Kompetenzen, um am Straßenverkehr sicher und routiniert teilzunehmen", betonte Goebelt.
Auch andere Scheuer-"Ideen" kritisch bewertet
In eine ähnliche Richtung zielen kürzlich bekannt gewordene Ideen des Bundesverkehrsministeriums, Fahrerlaubnisprüfungen auf Schaltfahrzeugen im Zusammenhang mit dem sogenannten Automatikeintrag zu streichen. "Jedes Jahr sterben im Straßenverkehr Tausende und Hunderttausende werden verletzt", sagte Goebelt. "Die unabhängige Prüfung der Fahrkompetenz darf im Interesse der Straßenverkehrssicherheit nicht infrage gestellt werden." (wkp)