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GDV-Unfallforscher: "Autoführerschein mit 16 hätte fatale Folgen"

04.05.2012 17:04 Uhr
GDV-Unfallforscher: "Autoführerschein mit 16 hätte fatale Folgen"
Autoführerschein mit 16 – nach Ansicht der UDV-Experten ein zu hohes Risiko.
© Foto: PRESSE + PR PFAUNTSCH

Zu dem vor kurzem intensiv diskutierten Thema "Autoführerschein mit 16" gab auch die Unfallforschung der Versicherer (UDV) ein Statement ab. Im Ergebnis ist sie kategorisch gegen den Politiker-Vorschlag, das Mindestalter weiter abzusenken.

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In der aus der Politik angestoßenen Diskussion um die Herabsetzung des Mindestalters zum Erwerb des Autoführerscheins auf 16 Jahre sagte Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Deutschen Versicherer, dass bereits jetzt 24 Prozent aller Pkw-Unfälle mit Personenschaden von jungen Fahrern zwischen 18 und 24 Jahre verursacht würden. Gemessen an der Zahl aller verunglückten Pkw-Insassen mache der Anteil junger Fahrer sogar 28 Prozent aus. Demgegenüber stehe der niedrige Anteil der Altersgruppe an der Gesamtbevölkerung von lediglich 8 Prozent. Von daher sei es absolut "unverantwortlich", weitere, mit hohem Risiko behaftete Jahrgänge auf die Straßen zu schicken: "Das kann mit noch jüngeren Autofahrern nur noch schlimmer werden", so Brockmann wörtlich. 

"Geschwindigkeitsbeschränkung ist keine Lösung"

Von Sicherheitsmaßnahmen wie der freiwilligen Selbstbeschränkung auf 80 km/h hält Brockmann ebenfalls nichts, denn auf Landstraßen sei man mit dieser Geschwindigkeit ein Verkehrshindernis und wäre gezwungen, schneller zu fahren, um den Verkehr nicht zu stören. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit elektronischen Mitteln wäre erstens nicht sicher und würde zweitens nicht dazu beitragen, die innerstädtische Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h zu beschränken. 

Anders als "Führerschein mit 17"

Das Projekt Führerschein mit 17 dürfe hier nicht zum Ansporn genommen werden, die Altersbeschränkung auf 16 senken zu wollen. In Falle des bewährten Programms "BF 17" ginge es um begleitendes Fahren, bei der viele Anfängerfehler durch die Anwesenheit eines Erwachsenen vermieden werden können. BF 17 sei aber gerade deshalb erfolgreich, weil keine "Bevollmächtigung" der jungen Autofahrer bestünde. Einem Sechzehnjährigen fehle es dagegen meistens noch an sozialer Reife und Erfahrung. Ferner könne – und müsse er in diesem Alter auch nicht – alle kausalen Zusammenhänge im Straßenverkehr erkennen und darauf mit der dafür notwendigen Sicherheit reagieren. 

"Kein Recht auf komfortablen Transport"

Auf das Argument der CDU, dass die Landjugend mehr Mobilität brauche, entgegnete Brockmann, dass Mopeds und Leichtkrafträder benutzt werden können: "Angesichts der großen zusätzlichen Gefahren für die Gesellschaft kann es kein Recht auf komfortablen Transport geben", fasste er die Position der UDV zusammen. (ll)

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