Häufung schwerer Unfälle: Auch der AvD will die Halterhaftung bei E-Scootern

01.06.2026 08:00 Uhr | Lesezeit: 4 min
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Künftig sollen es insbesondere auch unbeteiligte Dritte, die durch E-Scooter-Fahrer gerempelt werden oder durch sonstige Unfallsituationen zu Schaden kommen, leichter haben, zu ihrem Recht zu kommen. 
© Foto: HUK-Coburg

Der Automobilclub von Dewutschland (AvD) unterstützt die Initiative der Bundesregierung nach einer Einführung einer Halterhaftung bei schuldrechtlich nicht aufklärbaren E-Scooter-Unfällen. Der Club will damit einerseits das Gefährdungspotenzial grundsätzlich eindämmen, aber auch für die Unfallopfer die Durchsetzung von Ansprüchen erleichtern.

Unfälle mit E-Scootern sind laut Statistik ein wachsendes Problem im Verkehr. Der Bundestag will deshalb im Juni über einen Gesetzentwurf zur Verschärfung der Haftung beraten. Geschädigte sollen es bei entsprechender Umsetzung zukünftig leichter haben, Schadensersatz zu erhalten. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) unterstützt die Maßnahme und sieht sie als Erleichterung für die Durchsetzung von Entschädigungen für betroffene Verkehrsteilnehmer.

Fast jeder Zweite bei E-Scooter-Unfall jünger als 25 Jahre

Die gesetzliche Vorgabe soll für Halter von E-Scootern und idealerweise auch anderen Elektrokleinstfahrzeugen (EKF) wie Segways oder selbstbalancierende Gefährte gelten. Sie alle sollen künftig der sogenannten Gefährdungshaftung unterliegen. In Anspruch genommen werden können Halter solcher Fahrzeuge dann unabhängig davon, ob sie ein Verschulden trifft oder nicht.

"Das Vorhaben ist mit den stetig steigenden Unfallzahlen durch E-Scooter, darunter auch Todesopfer, begründet. Die registrierten Unfälle stiegen von weniger als 6.000 im Jahr 2020 auf über 12.000 im Jahr 2024. Fast die Hälfte der Beteiligten ist dabei jünger als 25 Jahre. Auffällig ist zudem der Anstieg von Unfällen, bei denen Dritte geschädigt werden", so der AvD.

Leihscooter mit doppelter Unfallquote

Was der Club ansonsten noch für Besonderheiten ausfindig gemacht hat, erklärt er in. einer aktuellen. Presseverlautbarungb wie folgt: "Die 5.000 von Versicherern regulierten Schadensfälle 2023 standen zu 40 Prozent im Zusammenhang mit Leih-Scootern, obwohl sie nur 20 Prozent des Gesamtbestandes dieser Fahrzeuge ausmachen." Falsch abgestellte E-Scooter stellen inzwischen ein alltägliches Sicherheitsrisiko für sehbehinderte Menschen dar, was auch die Bundesregierung und die Versicherer bemängeln. Unerlaubterweise auf Gehwegen abgestellte E-Scooter seien "faktisch Barrieren, die zu Verkehrsunfällen mit schweren Verletzungen führen und schon geführt haben. E-Scooter auf Bürgersteigen kreuz und quer abzustellen ist nicht nur rechtswidrig, sondern hochgefährlich".

Gefährdungshaftung künftig alleine schon durch die Nutzung

Mit der Gesetzesänderung soll bereits der Betrieb von E-Scootern die Haftung auslösen, die sogenannte Gefährdungshaftung. Ein individuelles Verschulden ist dann durch den Geschädigten nicht nachzuweisen, um Schadenersatz vom Versicherer zu erhalten. Bisher scheiterte die Forderung häufig daran, ein persönliches Verschulden des letzten Nutzers des Rollers festzustellen. Selbst bei schweren Verletzungen von Passanten, die über einen achtlos abgestellten Scooter stolperten, sprach die Rechtsprechung keinen Schadenersatz zu.

Rechtliche Gleichstellung zu Mofas angeregt

Der AvD sieht hier ein erhebliches Gefährdungspotenzial für Fußgänger und Radfahrer durch E-Scooter als motorisiertes Fahrzeug. Dazu kommen die Verletzungen von Mitfahrern auf den Trittbrettern – deren Beförderung ausdrücklich verboten ist. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung adressiert das Verletzungspotenzial für andere Verkehrsteilnehmer in geeigneter und richtiger Weise. Kein Halter eines E-Scooters sollte sich seiner Verantwortung aus dem Betrieb entziehen können. Das mit dem Elektroantrieb ermöglichte Beschleunigungsverhalten sowie die erzielbare Höchstgeschwindigkeit sprechen dafür, solche Gefährte anderen motorbetriebenen Fahrzeugen, etwa Mofas, gleichzustellen. Die Leihsysteme von Rollern sind mit Mietautos vergleichbar und sollten dem gleichen Rechtsregime unterliegen.

"StVO-Kenntnisnachweis verlangen!"

Aus Sicht des AvD ist wegen der erhöhten statistischen Auffälligkeit dieser Fahrzeugkategorie zudem vom Fahrer eines E-Tretrollers ein Nachweis über die Kenntnis der Straßenverkehrs-Ordnung zu verlangen. Auch hier sollten sie Mofas gleichgestellt werden, deren Fahrer eine Prüfbescheinigung benötigen. Hinzu kommt, dass beim Unfallgeschehen mit solchen EKF nicht selten Alkohol eine Rolle spielt. Der AvD macht deshalb darauf aufmerksam, dass beim Fahren eines E-Scooters die gleichen Grenzwerte für Alkohol wie beim Pkw gelten. Nach der Rechtsprechung sind Elektrokleinstfahrzeugen als motorisierte Fahrzeuge bußgeld- und strafrechtlich gleichgestellt.

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