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Hagelschaden-Netzwerk : Autofahrer zur Schadenminderung verpflichtet

31.05.2018 13:53 Uhr
Hagelschaden-Netzwerk : Autofahrer zur Schadenminderung verpflichtet
Hagelschäden müssen unverzüglich bei der Versicherung angezeigt werden. Wird nach der Begutachtung auch repariert, hat der Geschädigte Anspruch auf vollen Schadenersatz entsprechend der Bedingungen seines Vertrages.
© Foto: DEKRA

Auch bei Hagelschlag sind von Fahrzeughaltern einige Punkte zu beachten, soll es nicht bei der Regulierung zu unliebsamen Auseinandersetzungen mit dem Versicherer kommen.

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In den Sommermonaten sind Autofahrer am häufigsten von Hagelschäden betroffen. Und in Zeiten des Klimawandels ist mit einer weiteren Zunahme der Schadenfälle zu rechnen. Wenn Gewitter mit Hagelschlag zu erwarten sind, macht es laut der Prüforganisation DEKRA Sinn, sein Fahrzeug rechtzeitig an einem geschützten Platz in Sicherheit zu bringen. Falls das nicht gelinge, geben die Stuttgarter Experten einige Hinweise, was Autofahrer zu ganz bestimmten Punkten beachten müssen:

1. Wer ist versichert?
Versichert sind Hagelschäden, wenn für das Fahrzeug eine Teil- oder Vollkaskoversicherung besteht. Der Betroffene ist verpflichtet, seinem Versicherer den Schaden unverzüglich mitzuteilen unter Angabe von Tag, Uhrzeit und Ort des Hagelschlags.

2. Muss ich den Schaden dokumentieren?
Es ist sinnvoll, die Beschädigungen am Fahrzeug unmittelbar nach dem Hagelschlag aus verschiedenen Perspektiven zu fotografieren und das Ausmaß des Schadens festzuhalten.

3. Was muss ich noch beachten?
Der Autofahrer unterliegt der Schadenminderungspflicht. Eingeschlagene Scheiben zum Beispiel müssen sofort abgedeckt werden, damit das Fahrzeug nicht mehr als unvermeidbar beschädigt wird.

4. Ist auch eine Notreparatur abgedeckt?
Auch vor einer Notreparatur oder einer Teilinstandsetzung muss der Autofahrer vorher mit seiner Versicherung sprechen. Sonst muss er die Rechnung unter Umständen selbst bezahlen.

5. Wie geht es danach weiter?
Nach der Schadenmeldung vereinbart der Versiche-rer einen Termin, bei dem ein Sachverständiger die Schadenhöhe, oder auch den Wiederbeschaffungswert oder Restwert des Fahrzeuges ermittelt und den Repa-raturweg festlegt.

6. Muss ich das Auto reparieren lassen?
Der Autofahrer hat die Wahl, das Fahrzeug reparieren zu lassen oder sich die Schadensumme auszahlen zu lassen.

Weitere Experten zum Thema Hagel auf dem 14. AUTOHAUS-Schadenforum

Wer noch detailliertere Informationen wünscht, dem sei der Besuch des 14. AUTOHAUS-Schadenforums empfohlen. Dort findet er exzellente und versierte Ansprechpartner aus verschiedenen Sachverständigenorganisationen (z.B. SSH Schaden-Schnell-Hilfe GmbH und TÜV NORD Mobilität als Sponsoren der Veranstaltung), von Dienstleistern (z.B. CSI – Katastrophe Solutions International, Dent Wizard, Hagelschaden-Centrum Douteil, Hagelschaden-Zentrum Ulm, HCR, KhS Know-how Systems und PDR-Team als Aussteller) oder auch von Verkehrsrechts-Fachanwälten (z.B. von der ETL-Kanzlei Voigt, ebenfalls als Aussteller) vor.    (wkp)

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