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Hochwasserkatastrophe: Erstmaßnahmen zur Schaden-Eindämmung

26.07.2021 06:08 Uhr | Lesezeit: 2 min
Im Hochwasser "abgesoffene" Fahrzeuge sind meist wirtschaftliche Totalschäden. Die Versicherer warnen davor, auch nach Ablaufen des in den Innenraum eingedrungenen Wassers vor einer weiteren Überprüfung der Fahrzeugelektrik das Auto zu starten.

Der Kölner Versicherungskonzern AXA gibt wichtige Hinweise zur Wiederinbetriebnahme von Kraftfahrzeugen und der Hausinfrastruktur.

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"Was kann ich tun, bis mein Schaden begutachtet wird?" Do lautet die zentrale Frage, die momentan wohl viele Fahrzeughalter und Hausbesitzer beschäftigt, die von der Flutkatastrophe geschädigt wurden. Möglicherweise kommen schon in Kürze auch weitere Versicherungsnehmer hinzu, nachdem die Unwetterwarnungen derzeit nicht abreissen wollen. Nach den starken Hagelschlägen vom Wochenende in Kempten sind aktuell zahlreiche Regionen in Oberbayern, Schwaben und Allgäu in Alarmbereitschaft vor extremem Starkregen.

Nachdem Tiefdruckgebiet "Bernd" in der vorletzten Woche in zahlreichen Regionen Deutschlands enorme Starkregenfälle verursacht hat, sind viele BundesbürgerInnen von Schäden durch Überschwemmung, Überflutung und/oder Rückstau betroffen.
AXA zeigt auf, welche Erstmaßnahmen sinnvoll und hilfreich sind, um entstandene Schäden schnellstmöglich einzudämmen und die Regulierung durch den Versicherer zu unterstützen.

Wohngebäude- und Hausratschäden

Oberstes Gebot laut AXA: "Bringen Sie sich nicht in Gefahr! Bitte niemals den Strom anstellen, wenn das Haus unter Wasser stand. Hier muss zuerst ein Elektriker den Sicherungskasten überprüfen, sonst besteht akute Brandgefahr." Eine eigene Dokumentation sei eine große Hilfestellung. Vor allem Fotos vom überschwemmten Grundstück und Haus sowie von beschädigten Gegenständen sind "grundsätzlich sehr hilfreich für die weitere Bearbeitung", sagt der Kölner Versicherer.

Außerdem solle nichts aufgehoben werden, was den Schaden verstärken oder die eigene Gesundheit gefährden könne. Stark verunreinigte und durchnässte Gegenstände sowie Innenausstattungen können nach entsprechender Fotodokumentation umgehend der Entsorgung zugeführt werden.

Schäden am Kraftfahrzeug

Auch hier empfiehlt die AXA unmissverständlich, sich nicht in Gefahr zu begeben. Auf keinen Fall sollte nach einer Überschwemmung die Zündung betätigt und das Fahrzeug gestartet werden.

Und wenn ein Halter sein Auto an Betroffene der Flutkatastrophe verleihen möchte, die nicht im Kfz-Versicherungsvertrag zum vereinbarten Nutzerkreis gehören, unterstützt AXA nach eigenem Bekunden diese Hilfsbereitschaft. Bis zum 31. August 2021 gelte: "Wenn ein bei AXA versichertes Fahrzeug im Rahmen der Hilfestellung in den betroffenen Gebieten an Personen verliehen wird, die nicht zu den vertraglich vereinbarten Nutzern gehören, hat dies keine Einschränkung des Versicherungsschutzes zur Folge."

Möglichen Feuchte-Folgeschäden vorbeugen

Das oberste Gebot bei Feuchtigkeit in Räumen laute: "Trocknen, trocknen, trocknen! Sehen Sie davon ab, auf eigene Faust Gebrauch von chemischen Produkten oder Verfahren zu machen." Auch ohne ein Trocknungsgerät könne einer Schimmelbildung durch Feuchtigkeit entgegengewirkt werden. Das Aufstellen eines Ventilators in der Tür oder im Kellerfenster wirke unterstützend beim Lüften. Generell könne warme Luft mehr Feuchtigkeit aufnehmen als kalte. Von daher wirke auch ein mit eingesetzter Heizlüfter unterstützend.

Bei schwüler Hitze sollte im Übrigen mehr geheizt als gelüftet werden, da es gerade bei kalten Kellerwänden sonst zu Kondensation kommen könne. Ideale Zeit zum Lüften seien die Nachtstunden, sofern die Luftfeuchtigkeit nicht zu hoch ist. Bei Nebel wiederum sollte aufs Lüften verzichtet werden.

AXA weist abschließend noch darauf hin, dass es sich bei diesen Informationen um "mögliche zusätzliche Hilfestellungen und Erstmaßnahmen handelt, die bei einem durch Hochwasser entstandenen Schaden unterstützen, eine professionelle Schadenbehebung aber nicht ersetzen können". Um die notwendige professionelle Hilfe im Schadensfall zu bekommen, sollte auf jeden Fall Kontakt zum Versicherer aufgenommen werden.

Schaden-Hotlines

AXA hat kurzfristig eine kostenfreie Hotline zur Schadenmeldung der Hochwasserschäden eingerichtet. Unter der Rufnummer 0800 29 20 350 erreichen Hochwasseropfer rund um die Uhr Schadenfachleute von AXA, die den Schaden aufnehmen und die notwendigen Schritte einleiten. Aufgrund der aktuellen Situation stehe "eine Vielzahl von AnsprechpartnerInnen zur Verfügung, die schnellstmöglich und unbürokratisch unterstützen". Dennoch könne es aufgrund der zahlreichen Schadenmeldungen aktuell zu Wartezeiten kommen. (fi)

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