Kfz-Assekuranz: Deutlich weniger Schäden durch Naturgefahren im Jahr 2025

22.04.2026 20:10 Uhr | Lesezeit: 2 min
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Auch 2025 war mit Blick auf Hagel, Stürme, Hochwasser und Überschwemmungen ein vergleichsweise schadenarmes Jahr. Was für die Kfz-Assekuranzen in Bezug auf deren Schaden-Kostenquote ein Glücksfall ist, bedeutet für Hagelinstandsetzer, Sachverständige und andere Servicedienstleister teilweise existenzbedrohliche Umsatzausfälle.
© Foto: GDV; © maforke/Getty Images

Auch 2025 war ein vergleichsweise Im Jahr 2025 blieben viele Fahrzeughalterinnen und -halter von schweren Wetterereignissen verschont. Die Schäden durch Naturgefahren in der Kfz-Versicherung sind bundesweit deutlich zurückgegangen. Insgesamt zahlten die Versicherer rund 650 Millionen Euro an ihre Kundinnen und Kunden aus.

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Schadenbelastung damit erheblich gesunken. 2024 hatten die Versicherer für Schäden an Kraftfahrzeugen durch Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmung etwa 1,2 Milliarden Euro geleistet.

"Bundesweit wurden rund 190.000 Schäden an Kraftfahrzeugen durch Naturgefahren gemeldet. Dieser Rückgang darf jedoch nicht überbewertet werden", so Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). "Ein einziges schweres Unwetter in einer Region kann die Schadenbilanz schnell drehen."

Trotz des insgesamt milden Witterungsverlaufs waren nicht alle Regionen gleichermaßen vom Rückgang betroffen. Besonders in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen wurden zahlreiche Unwetterschäden an kaskoversicherten Fahrzeugen gemeldet.

Kaskoversicherung schützt bei Unwetterschäden

2025 verlief wetterbedingt ruhig. Eine Entwarnung ist das jedoch nicht: Naturgefahren nehmen langfristig zu. Ein Trend zu heftigeren Wetterereignissen, mehr Fahrzeuge und eine dichtere Bebauung lassen die Zahl der Schäden weiter steigen.

Schäden am eigenen Fahrzeug infolge von Sturm, Hagel und Blitz oder Überschwemmung übernimmt die Teil- oder Vollkaskoversicherung. Sie wirken sich nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt aus. Wer nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, muss die Reparaturkosten selbst tragen.

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