Ab sofort können kleinere Motorradkennzeichen bis zu einer Minimalgröße von 18 x 20 cm durch die Kfz-Zulassungsstellen ausgegeben werden. Eine entsprechende Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist heute in Kraft getreten, wie das zuständige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am späten Vormittag mitteilte. Auf Initiative von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer hatte der Bundesrat am 18. März der neuen Regelung zugestimmt. Sie gilt auch für Motorrad-Saisonkennzeichen und Motorrad-Oldtimer. Verkehrsminister Peter Ramsauer wörtlich: "Pünktlich zum Start der neuen Motorradsaison ermöglichen wir damit das Ende der ungeliebten 'Kuchenbleche'. Auch die Fahrer großvolumiger und PS-starker Maschinen können nun also kleinere Kennzeichen anbringen, die das Fahrzeug nicht verunstalten." Mehr Möglichkeiten auch für das Wunschkennzeichen Durch die gleichzeitige Verkleinerung der Schriftgröße bieten die neuen Kennzeichen zudem Platz für längere Erkennungsnummern, d.h. mehrstellige Zahlen-Buchstaben-Kombinationen nach dem Kürzel für den Zulassungsbezirk. Das wird vor allem jene Zulassungsstellen erfreuen, die schon in den letzten Jahren kaum mehr ausreichende Kombinationsmöglichkeiten für sogenannte Wunschkennzeichen mit nur einer bis höchstens zwei Zahlen verfügbar hatten. Ramsauer ganz im Sinne eines Motorradfan-Kenners: "Motorräder sind für die meisten Fahrer eine Herzensangelegenheit. Beim Kennzeichen darf es deshalb keine Kompromisse geben. Motorradfahrer haben nun mehr Möglichkeiten, sich ein Wunschkennzeichen mit persönlichem Bezug auszusuchen." Die kleinen Motorradkennzeichen werden als zusätzliche Option angeboten. Es besteht weiterhin auch die Möglichkeit, Kennzeichen in der bisherigen "Kuchenblech"-Größe zu verwenden. (wkp)
Neuregelung: Ab heute Ende der "Kuchenblech-Ära" für Motorrad-Kennzeichen
Die heutige Meldung von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer dürfte eine Vielzahl von Motorradfreaks freuen: Ab sofort müssen selbst bei PS-starken, großvolumigen Maschinen keine "Kuchenblech"-Schilder mehr verbaut werden, sondern tun es auch kleinere Kennzeichen bis zu einer Minimalgröße von 18 x 20 cm.