Mal eben schnell während der Fahrt mit dem Smartphone seine Mails oder SMS checken kann teuer werden. Wer von der Polizei erwischt wird, zahlt 40 Euro Bußgeld und erhält einen Punkt in Flensburg. Denn was viele nicht wissen: "Solange das Auto rollt oder der Motor im Stand läuft, gilt: Handy nicht anfassen", erklärt TÜV Rheinland-Kraftfahrtexperte Hans-Ulrich Sander. Auch wer lediglich das Mobiltelefon in der Hand hält, ohne überhaupt aufs Display zu schauen, wird bei einer behördlichen Kontrolle zur Kasse gebeten.
Beim Fahren beide Hände benutzen
In der Straßenverkehrsordnung, Paragraph 23, steht: "Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgestellt ist." Der Gesetzgeber will so sicherstellen, dass der Fahrer beim Telefonieren beide Hände zum Fahren frei hat. Deshalb darf auch die interne Freisprechanlage des Handys nicht genutzt werden, wenn diese in der Hand gehalten wird.
Das hat auch ein aktuelles Urteil vom Oberlandesgericht Köln (Aktenzeichen III-1 RBs 39/12) nochmals bestätigt. In diesem Fall wollte der Fahrer nach eigenen Angaben alles richtig machen, indem er einen eingehenden Anruf wegdrückte. Trotzdem hatte er dafür das Handy in der Hand gehalten und verstieß damit gegen die gesetzliche Regelung. Die Kölner Richter verurteilten den Mann wegen "fahrlässigen Benutzens eines Mobiltelefons bei der Fahrt" zu einem Bußgeld von 50 Euro.
Emotionale Gespräche vermeiden
Liegt das Mobiltelefon hingegen auf dem Sitz, ist grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden. Doch der TÜV Rheinland-Fachmann empfiehlt: "Die Ablenkung vom Straßenverkehr – etwa durch Drehen des Kopfes in Richtung Telefon – ist schnell geschehen." Selbst wer mit einer geeigneten, fest installierten Freisprecheinrichtung ganz legal während der Fahrt telefoniert, sollte sich möglichst kurz fassen und für längere Unterhaltungen einen sicheren Standplatz ansteuern. Gerade intensive geschäftliche Verhandlungen oder emotional aufwühlende Gespräche könnten dafür sorgen, dass sich der Fahrer nicht mehr voll und ganz auf den Straßenverkehr konzentriert.
Auch bei Diktiergerät und Laptop ist Vorsicht geboten
Autolenker, die während der Fahrt mit einem Diktiergerät oder Laptop hantieren, machen sich zunächst rein rechtlich nicht strafbar. "Wenn sie aber dadurch einen Unfall verursachen, können die Versicherungen den Vollkaskoschutz einschränken oder Regressforderungen stellen. Bei grob fahrlässigem Verhalten droht sogar eine Mitschuld", warnt Hans-Ulrich Sander. (ll)
Recht: Teure SMS am Steuer
TÜV Rheinland-Experten weisen darauf hin, dass das Versenden von SMS dem Autofahrer verboten ist. Gegebenenfalls drohen 40 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.