In einem konkreten Fall sagte das Landgericht Dortmund jetzt eindeutig "Ja". Selbst wenn ein Patient behandlungsbedürftig ist, hat er nicht zwingend ein Recht darauf, stationär aufgenommen zu werden. Dies gilt auf jeden Fall dann, wenn er seine Mitwirkung an einem verpflichtend geforderten Corona-Test verweigert.
Laut Urteil des LG Dortmund müsste schon akuteLebensgefahr bestehen, dass die Situation dadurch eine andere wäre. Im gegenständlichen Fall ist das laut dem Rechtsschutzversicherer ARAG aber mitnichten der Fall gewesen. Damit hat das Krankenhaus richtig gehandelt und dem Verweigerer des COVID-19-Tests auch rechtmäßig eine stationäre Aufnahme verweigert (Az.: 4T1/20).