Die Volkswagen Leasing GmbH hat für die Entrichtung des Rundfunkbeitrags ab 2013 für gewerblich genutzte Fahrzeuge im Rahmen des Full-Service-Leasings eine Lösung für die gesamte Branche gefunden. Gemeinsam mit den Rundfunkanstalten und dem Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) einigte man sich auf die Möglichkeit der Fortführung der bestehenden Abwicklung. Für den Kunden ändert sich dadurch am Ende nicht viel.
Änderungen ab 1. Januar 2013
Mit der Einigung über die zukünftige Abwicklung des Rundfunkbeitrags für gewerblich genutzte Pkw im Rahmen des Full-Service-Leasings nimmt die Volkswagen Leasing GmbH eine Vorreiterrolle in der Branche ein. Denn das gemeinsame Übereinkommen können auch andere Leasingunternehmen für sich nutzen, um die GEZ-Abwicklung im Dienstleistungsportfolio aufrecht zu erhalten. Zum Hintergrund: Ab dem 1. Januar 2013 tritt der neue Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in Kraft. In Zukunft richtet sich der Rundfunkbeitrag (heute noch Rundfunkgebühr) nicht mehr nur nach der Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge, sondern auch nach der Anzahl der Betriebsstätten des Unternehmens und der dort Beschäftigten. Dabei ist ein Fahrzeug pro Betriebsstätte beitragsfrei.
Mehraufwand bei Fuhrparkmanagern abgewendet
Ziel der Umstellung war eine generelle Abkehr von einem geräteabhängigen Ansatz und eine Vereinfachung der Abwicklung, die aber in der Fuhrparkmanagement-Praxis zu einem erheblichen Mehraufwand geführt hätte. Denn viele Leasinggeber wären aufgrund der neuen Regelung nicht mehr in der Lage gewesen, die Dienstleistung aufrecht zu erhalten. Die Leasingnehmer hätten sich dementsprechend selbst um die Entrichtung ihrer Kfz-bezogenen Rundfunkbeiträge und die damit einhergehende An- und Abmeldung ihrer Fahrzeuge kümmern müssen. "Das hätte bei den Fuhrparkmanagern zu einem erheblichen Mehraufwand geführt", betont Gerhard Künne, Geschäftsführer der Volkswagen Leasing GmbH, "aus diesem Grund haben wir uns mit den Landesrundfunkanstalten in Verbindung gesetzt und eine für alle Beteiligten gute Lösung gefunden, von der die gesamte Branche profitiert."
Volkswagen Leasing leistet Abwicklungsservice für ihre Kunden
Dieser Ansatz bringt nur wenige Änderungen der bisherigen Praxis mit sich. Alle Beteiligten profitieren weiterhin von einem schlanken Prozess. Zu zahlen hat der Kunde weiterhin nur den anfallenden Rundfunkbeitrag. Die gesamte Abwicklung der Verwaltungsmodalitäten übernimmt die Volkswagen Leasing GmbH ohne Vergütung. Dazu gehören die An- und Abmeldung der Fahrzeuge sowie die termin- und fristgerechte Zahlung der Beiträge.
Das beitragsfreie Fahrzeug nutzen oder nicht?
Die einzige Einschränkung liegt bei dieser Abwicklung darin, dass der Vorteil des beitragsfreien Fahrzeuges pro Betriebsstätte nicht realisiert werden kann. Natürlich kann der Kunde den Rundfunkbeitrag aber auch selbst zahlen. "Die Kostenersparnis durch die beitragsfreien Fahrzeuge hängt maßgeblich von der Anzahl der Betriebsstätten ab, fällt aber im Verhältnis zum damit einhergehenden administrativen Mehraufwand normalerweise relativ gering aus", betont Künne, "die Kunden müssen individuell prüfen, ob die zusätzliche Ersparnis den Mehraufwand bei der Eigenverwaltung rechtfertigen würde. Insgesamt sind wir mit dem Ergebnis sehr zufrieden und freuen uns, dass wir als Vorreiter in der Branche unseren Kunden die Dienstleistung weiterhin anbieten können."
Management vom Einzelfahrzeug bis zur Großflotte
Die Volkswagen Leasing GmbH ist eine operative Tochtergesellschaft der Volkswagen Financial Services AG. Das Unternehmen ist auf das Leasing von Einzelfahrzeugen an Privat- und Firmenkunden mit einem umfassenden Leistungsspektrum sowie das Management von Fahrzeugflotten spezialisiert. (wkp)
Rundfunkgebühren: Volkswagen Leasing erreicht Branchenlösung für neue GEZ-Abwicklung

Die vorgesehene Neuregelung des Rundfunkbeitrages ist ein derzeit auch in der Automobilbranche stark diskutiertes Thema. Die Volkswagen Leasing GmbH erzielte jetzt mit den Rundfunkanstalten und dem Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen eine Lösung, die für Kunden kaum Änderungen zum bisherigen Verfahren mit sich bringt.