Wer kein Auto auf seinen Namen versichert hat, weil er beispielsweise das kostengünstige Car-Sharing oder einen Firmenwagen nutzt, braucht sich um seinen Schadenfreiheitsrabatt zunächst keine Sorgen machen. Denn dieser verfalle nicht sofort, sondern bleibe je nach Versicherer über mehrere Jahre bestehen, teilte die AXA jetzt mit. "Wir tasten die Einstufung sieben Jahre lang nicht an", erklärt Andreas Tiedtke, bei AXA verantwortlich für die Kraftfahrtversicherung. Unter Umständen lohne es sich aber, vor Ablauf der Frist wieder ein Fahrzeug auf den eigenen Namen zu versichern. Im Übrigen könne der eigene Schadenfreiheitsrabatt auch für den Firmenwagen genutzt werden. Das Unternehmen spart somit Versicherungsbeiträge und der Mitarbeiter bekommt weiterhin unfallfreie Jahre angerechnet, so die AXA. Schadenfreiheitsrabatte können zudem in bestimmten Fällen auch auf andere Personen übertragen werden, zum Beispiel wenn die betreffenden in einem Haushalt leben oder Verwandte ersten Grades sind. (am)
Schadenfreiheitsrabatt nicht verschenken
Trotz Firmenwagen oder Car-Sharing: Versicherer tasten Einstufung bisweilen sieben Jahre nicht an