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Sonderkündigungsrecht: Was ist nach dem 30. November noch möglich?

06.12.2021 04:57 Uhr | Lesezeit: 2 min
Sonderkündigungsrecht: Was ist nach dem 30. November noch möglich?
Der 30. November ist vorbei: Kann man seine Kfz-Versicherung trotzdem kündigen? Ja, wenn das Sonderkündigungsrecht greift.
© Foto: HUK-Coburg

Der vielbeschworene Stichtag zur Kündigung der Kfz-Versicherung ist vorbei. Was aber, wenn die Rechnung des Kfz-Versicherers erst nach dem 30. November im Briefkasten liegt und man erst nach dem Stichtag erfährt, dass die Kfz-Versicherung im kommenden Jahr teurer wird?

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Wenn der aktuelle Autoversicherer seinem Kunden erst verspätet die Rechnung zustellt, ist das nicht ein Problem, welches der Versicherungsnehmer zu tragen hat. Er muss definitiv auch nicht zwangsläufig beim bisherigen Versicherer bleiben. Denn genau hier kommt das Sonderkündigungsrecht ins Spiel. Die einmonatige Kündigungsfrist beginnt nämlich erst nach Erhalt der Rechnung.

Selbst bei einem günstigeren Beitrag entfällt das Sonderkündigungsrecht nicht automatisch, sagt beispielsweisedie HUK-Coburg. Ausschlaggebend sei der Grund für die günstigere Prämie. Sinkt der Beitrag zum Beispiel nur deshalb, weil sich wegen unfallfreien Fahrens die Schadenfreiheitsklasse verbessert, während das Tarifniveau an sich steigt, bleibe die Sonderkündigung auf jeden Fall eine Option. Der Grund dafür ist naheliegend: Bei dieser Konstellation kann der Kunde bei einem Versicherungswechsel nämlich oft nicht allein von der günstigeren SF-Klasse, sondern zusätzlich vom günstigeren Tarifniveau eines neuen Versicherers profitieren.

Genau hinschauen und Geld sparen

Besteht also ein Sonderkündigungsrecht, muss der bisherige Versicherer seinen Kunden deutlich darauf hinweisen. Dem Wechsel zum günstigeren Kfz-Versicherer steht dann – auch nach dem 30. November – nichts im Weg.

Vergleichen aber lohnt sich: Die Preisspannen zwischen den einzelnen Anbietern sind erheblich: Oft lassen sich so ein paar hundert Euro pro Jahr einsparen. Beim Preisvergleich helfen entsprechende Portale im Internet. Doch Vorsicht, kein Portal berücksichtigt alle Kfz-Versicherer. Zudem handelt es sich leistungsseitig oft um ein abgespecktes Angebot. Die Recherche in mehreren Portalen ist also unerlässlich. Zudem arbeiten Onlineportale auf Provisionsbasis. Für jede vermittelte Police zahlt ihnen der betroffene Kfz-Versicherer eine Prämie. Onlineportale sind also nur bedingt unabhängig. Manche günstigen Kfz-Versicherer – wie beispielsweise die eingangs bereits zitierte HUK-Coburg – sind dort gar nicht zu finden. Daher lohnt sich stets auch eine parallele Anfrage bei einem günstigen Versicherer. (wkp)

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