EU-Verbraucherkreditrichtlinie: Neue Regeln für Autofinanzierung

13.08.2026 14:59 Uhr | Lesezeit: 3 min
Finanzierung
Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie verändert die Spielregeln bei der Vermittlung von Finanzierungen. Wer konsequent digital arbeitet, kann viele Anforderungen deutlich einfacher erfüllen.
© Foto: kamiphotos - stock.adobe.

Mit der Umsetzung der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie werden die Anforderungen an Kreditvermittlung, Beratung, Dokumentation und Werbung deutlich verschärft. Der Verband der Automobilhändler Deutschlands (VAD) sieht darin einen erheblichen zusätzlichen bürokratischen Aufwand.

Auf die deutschen Autohäuser kommen bei der Vermittlung von Fahrzeugfinanzierungen umfangreiche neue Pflichten zu. Während sich viele Händler bislang auf die Vermittlung von Fahrzeugfinanzierungen als selbstverständlichen Bestandteil des Verkaufsprozesses konzentriert haben, rücken mit der Umsetzung der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 ab 20. November 2026 regulatorische Anforderungen, Qualifikationsnachweise und Compliance-Themen deutlich stärker in den Vordergrund.

Die Vermittlung von Fahrzeugfinanzierungen entwickelt sich damit endgültig vom vertrieblichen Zusatzgeschäft zu einem stark regulierten Geschäftsbereich mit klaren Anforderungen an Qualifikation, Dokumentation und Governance. Wer mehrere Verkäufer Finanzierungen vermitteln lässt, wird künftig belastbare Prozesse, nachweisbare Sachkunde und eine lückenlose Organisation benötigen. Genau deshalb sollten große Handelsgruppen bereits heute mit der Vorbereitung beginnen. 

"Der Handlungsbedarf wird aus meiner Sicht noch unterschätzt. Viele Händler glauben noch immer, dass sich an der Fahrzeugfinanzierung im Kern wenig ändert. Das Gegenteil ist der Fall", warnt Maik Kynast, Bereichsleiter Vertrieb Mobilität der Openbank Deutschland, im Gespräch mit AUTOHAUS. "Die neuen Vorschriften greifen tief in Prozesse, Verantwortlichkeiten und Vergütungsmodelle ein. Wer schon jetzt beginnt, sich damit auseinanderzusetzen, kann sich gut vorbereiten und einen reibungslosen Übergang sicherstellen."

VAD warnt vor zusätzlicher Bürokratie

Der Verband der Automobilhändler Deutschlands (VAD) sieht in den neuen Spielregeln bei der Vermittlung von Finanzierungen einen erheblichen zusätzlichen bürokratischen Aufwand, dem nur ein begrenzter zusätzlicher Nutzen für die Verbraucher gegenübersteht. "Alle reden von Entbürokratisierung. Aber mit den neuen Vorschriften passiert das Gegenteil“, kritisiert VAD-Präsident Burkhard Weller. "Für die Autohäuser bedeutet das viel zusätzliche Arbeit: Erlaubnisse müssen beantragt, Sachkunde nachgewiesen, Vergütungssysteme überprüft und zahlreiche neue Informations- und Dokumentationspflichten erfüllt werden. Dabei ist fraglich, ob dieser Aufwand den Verbraucherschutz bei der Autofinanzierung tatsächlich spürbar verbessert." Die Autohäuser seien hier "mitgefangen, mitgehangen". "Die Sachkunde dürfte in vielen Autohäusern durch entsprechend qualifizierte Automobilkaufleute abgedeckt werden können", so Weller. "Deutlich aufwendiger können dagegen die notwendigen Anpassungen bei Prozessen, Dokumentation und Vergütungssystemen werden."

Digitale Prozesse helfen

Bis zum Inkrafttreten am 20. November 2026 bleibt zwar noch Zeit. Angesichts der organisatorischen Tragweite sollten insbesondere große Händlergruppen jedoch frühzeitig prüfen, ob ihre derzeitigen Finanzierungsprozesse den künftigen Anforderungen entsprechen. Für bisherige Inhaber einer §-34c-Erlaubnis ist ein Übergangsverfahren vorgesehen, wobei das vereinfachte Wechselverfahren nur bis zum 31. Mai 2027 möglich ist. "Warten Sie nicht bis kurz vor Inkrafttreten. Analysieren Sie jetzt die Auswirkungen, prüfen Sie Ihre Prozesse und holen Sie sich rechtliche Unterstützung", rät Kynast. 

"Die Betriebe sollten jetzt prüfen, wo Anpassungsbedarf besteht“, sagt auch VAD-Präsident Weller. "Gerade bei den umfangreichen Informations- und Dokumentationspflichten bietet es sich an, von Anfang an auf möglichst vollständig digitale Prozesse zu setzen."

Gleichzeitig fordert der Branchenverband von Politik und Behörden Augenmaß bei der praktischen Umsetzung. Weller: "Verbraucherschutz ist wichtig. Aber Regulierung muss immer auch die Frage beantworten, ob zusätzlicher bürokratischer Aufwand tatsächlich einen entsprechenden Mehrwert für den Verbraucher bringt. Bei diesen neuen Vorschriften haben wir daran erhebliche Zweifel." Der VAD sei deshalb mit Gesetzgeber und Behörden im Gespräch, um die Umsetzung zumindest so praxisnah und unbürokratisch wie möglich auszugestalten.

Viele weitere Infos mit Checklisten zu Compliance und Verkäuferschulungen finden Sie in AUTOHAUS 17/2026 am 2. September. Darin lesen Sie auch das ausführliche Interview mit Maik Kynast!


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