Kfz-Kreditvermittlung: Regulatorik wird zur Pflichtaufgabe

02.10.2026 11:41 Uhr | Lesezeit: 3 min
Ein Spielzeugauto und Geld und in einem Showroom
Bald gelten neue Regeln für Kreditvermittlungen. Viele Autohändler sind nicht darauf vorbereitet.
©Foto: abu - stock.adobe.com

Jetzt drängt die Zeit: Nur 45 Prozent der im AUTOHAUS Panel vertretenen Markenbetriebe kennen die neuen Vorgaben der EU-Verbraucherkreditrichtlinie bereits – in Kraft treten sie schon im November. Von der Erlaubnispflicht bis zur Provision steht das Finanzierungsgeschäft vor dem Umbau.

Mit dem Inkrafttreten der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie am 20. November 2026 steigen die Anforderungen an die Vermittlung von Fahrzeugfinanzierungen deutlich. Das aktuelle AUTOHAUS-Panel zeigt: Viele Händler erwarten mehr Aufwand, höhere Kosten und umfangreiche Anpassungen ihrer Prozesse. Gleichzeitig besteht bei Vorbereitung, Schulung und Umsetzung noch erheblicher Nachholbedarf.

Die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie und der damit verbundene § 34k GewO markieren einen weiteren Wandel im Automobilhandel. Fahrzeugfinanzierungen waren bislang für viele Betriebe ein selbstverständlicher Bestandteil des Verkaufsprozesses. Künftig werden Qualifikation, Dokumentation und Compliance deutlich stärker in den Mittelpunkt rücken.

Bereits beim Kenntnisstand offenbart sich eine Herausforderung: 55 Prozent der befragten Händler geben an, die neuen Vorgaben bislang nicht zu kennen. Nur 45 Prozent sind mit den Regelungen vertraut. Hinzu kommt eine gewisse Unsicherheit bei der eigenen Betroffenheit. Zwei Drittel der Befragten gehen davon aus, unter die KMU-Ausnahmeregelung zu fallen und damit nicht unmittelbar von den neuen Anforderungen erfasst zu werden. Lediglich 21 Prozent sehen ihren Betrieb direkt betroffen.

Video-Kommentar von Chefredakteur Ralph M. Meunzel

Ob diese Einschätzung tatsächlich Bestand hat, werden viele Unternehmen allerdings noch prüfen müssen. Wer sich betroffen sieht, erkennt die Tragweite der Reform durchaus. Mehr als die Hälfte bewertet den Handlungsbedarf als hoch oder sehr hoch. Gleichzeitig zeigt sich, dass zwischen Problembewusstsein und Umsetzung noch eine deutliche Lücke klafft. 23 Prozent der betroffenen Betriebe haben noch keine Vorbereitungen getroffen. Weitere 39 Prozent befinden sich erst in den ersten Schritten der Umsetzung.

Nur neun Prozent bauen bereits aktiv die erforderliche Sachkunde auf oder haben Schulungen gestartet. Ähnlich sieht es beim Thema Weiterbildung aus. Zwar wissen die Händler, dass künftig qualifizierte und geschulte Mitarbeiter erforderlich sein werden. Dennoch haben 22 Prozent noch keine Schulungen vorgesehen, weitere 37 Prozent planen diese zwar, haben aber noch nicht begonnen. Aktuell laufende Schulungen melden lediglich 13 Prozent der betroffenen Betriebe. 

Die Branche rechnet zudem mit spürbaren Auswirkungen auf das Finanzierungsgeschäft. 62 Prozent erwarten einen höheren administrativen Aufwand, 45 Prozent steigende Kosten. Nur sechs Prozent gehen davon aus, dass die neuen Regelungen keinerlei Auswirkungen auf den Betrieb haben werden. Die Sorge gilt dabei weniger dem Vertriebserfolg als dem künftig deutlich höheren Dokumentations- und Nachweisaufwand.

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