Der ADAC rät, sich im Urlaub mit dem Auto im europäischen Ausland strikt nach den Verkehrsvorschriften des jeweiligen Gastlandes zu richten. Ab 1. Oktober 2010 werden nichtbezahlte Bußgelder aus sämtlichen 26 EU-Ländern in Deutschland vollstreckt – nicht nur wie bisher aus Österreich. In vielen Ländern werden Bagatell-Delikte bereits mit wesentlich höheren Strafen geahndet als in Deutschland. Das können auch Geldbußen von der letzten Urlaubsreise sein. ADAC Rangliste für Verkehrssünden In skandinavischen Ländern zum Beispiel geht man mit Verkehrssündern nicht gerade zimperlich um. In Dänemark zahlt man für Trunkenheitsfahrten bis zu einem Monatsverdienst, in Finnland mindestens 15 Tagessätze, die sich ebenfalls nach dem Monatsverdienst bemessen. Die aktuelle ADAC-Tabelle zeigt, dass in Norwegen besonders hohe Gebühren für zu schnelles Fahren (ab 450 Euro) sowie Rotlicht- und Überholverstöße (650 Euro) verhängt werden. In Schweden werden bereits bei 0,2 Promille hohe Bußen fällig, nicht selten ist dort auch die Verhängung von Haftstrafen. Drastische Sanktionen in südeuropäischen Ländern In zahlreichen südeuropäischen Ländern hat die Polizei vor Ort einen entsprechenden Ermessensspielraum oder es werden zunächst nur Mindestbußen verhängt, denn es gibt keine festen Bußgeldsätze für einzelne Verstöße. So in Österreich, Ungarn, Italien oder Griechenland. In solchen Ländern kann es sich lohnen, Knöllchen sofort zu bezahlen. Ein Überholverstoß kann in Griechenland schon mal 700 Euro kosten, denn die ohnehin schon hohen Bußgelder verdoppeln sich, wenn sie nicht innerhalb von zehn Tagen bezahlt werden. Auch andere südeuropäische Länder wie Italien oder Spanien sehen harte Maßnahmen vor: In Italien wird bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) des Fahrers von mindestens 1,5 Promille das Kfz sichergestellt. Saß der Eigentümer selbst am Steuer, wird sein Auto zwangsversteigert und enteignet. Zudem werden dort seit kurzem für bestimmte Verstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen nachts zwischen 22 und 7 Uhr um ein Drittel höhere Beträge als tagsüber erhoben. Wer in Spanien 60 Kilometer zu schnell oder mit mehr als 1,2 Promille fährt, riskiert eine Haftstrafe von wenigstens drei Monaten. (ew)
Verkehrsstrafen: Hartes Los für Verkehrssünder im Ausland

Der ADAC sagt, was Auslandsknöllchen kosten können. Frei nach dem Motto: Besser ordentlich fahren, als ordentlich zahlen.