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Verkehrssünderkartei: Punktereform beschlossen

09.07.2013 18:07 Uhr
Ab Mai 2014 sind sie allgemeingültig: Die Änderungen des Verkehrszentralregisters. Beim Kritikpunkt "Punkteabbau" konnte eine Kompromiss-Lösung gefunden werden.

Nach monatelangem Hin und Her ist es jetzt amtlich: Die Punktereform ist "durch" und wird zum 1. Mai 2014 in Kraft treten. Verschiedene Streitpunkte konnten gelöst werden. Außerdem wurde beschlossen, dass künftig die EU-Länder über das KBA Halterdaten austauschen und damit Knöllchen europaweit vollstreckt werden können.

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Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag der größten Reform in der über 50-jährigen Geschichte der Flensburger Punktekartei zugestimmt. Damit steht einem Umbau des Registers, in dem aktuell über neun Millionen Bundesbürger eingetragen sind, nichts mehr im Weg. Im Rahmen der Reform wird das Verkehrszentralregister (VZR) in Fahreignungsregister (FAER) umbenannt. Auch zu anderen Punkten zeigte sich der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause beschlusswillig: Unter anderem wurde noch die bundesweite Kennzeichenmitnahme (wir berichteten) abgesegnet sowie der EU-weite Austausch von Halterdaten entschieden. 

Reform tritt am 1. Mai 2014 in Kraft

In den vergangenen Monaten war die jetzt verabschiedete Reform unter der Federführung des Bundesverkehrsministeriums und mit aktiver Unterstützung des ADAC erarbeitet worden. Das Punktesystem sollte damit "noch einfacher und für alle Verkehrsteilnehmer transparenter gestaltet" werden, wie es der Verkehrsclub unmittelbar nach der Absegnung der Reform formulierte. Die neuen Regelungen treten am 1. Mai 2014 in Kraft. Danach gibt es nur noch nur noch drei Punktekategorien, statt wie bisher sieben. Durch die "Verschlankung" des Punktesystems soll eine klare Einstufung in "Vormerkung" (bis zu 3 Punkte) , "Ermahnung" (4-5 Punkte), "Verwarnung" (6-7 Punkte), "Entziehung der Fahrerlaubnis" (ab 8 Punkten) erfolgen.

Streitpunkt Punkteabbau: Zwischenlösung gefunden

Die ersten vorgestellten Änderungsvorschläge Mitte vergangenen Jahres hatten für laute Gegenstimmen gesorgt, da die Möglichkeit, Punkte abzubauen, gänzlich entfallen sollte. Nach der harschen Kritik, vor allem seitens der Verkehrsrechtsanwälte, wurde eingelenkt: Bei einem Stand von einem bis fünf Punkten ist es weiterhin möglich durch einen freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars einen Punkt abzubauen, wie das Bundesministerium erklärt. Allerdings gelte dies nur einmalig innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren. Keine Punkte können mehr durch ein freiwilliges Seminar abgebaut werden, wenn der Verkehrssünder bereits in der Stufe "Verwarnung" rangiere. 

Freiwilliges Fahreignungsseminar wird teurer 

Aufgrund explodierender Teilnahmekosten standen auch die Fahreignungsseminare schwer in der Kritik. Mit einer Verdopplung der Teilnehmergebühr würde ein eventueller Punkteabbau zum Privileg der Besserverdiener, so die Kritik. Doch das neue ausgebaute und fundierte Konzept der Seminare, fordere die eklatante Erhöhung der Beiträge, so das Argument der Gegenseite. Gelöst wurde der Konflikt in der Mitte: Die Seminare wurden gestrafft und der Beitrag soll in einem überschaubaren Rahmen erhöht werden. Zudem werden die freiwilligen Seminare über einen Zeitraum von fünf Jahren wissenschaftlich begleitet und evaluiert, um den tatsächlichen Nutzen für Autofahrer und Straßenverkehr zu überprüfen. Die Teilnahmegebühren für das freiwillige Fahreignungsseminar steigen also – in welche Höhen allerdings sei noch nicht konkret abschätzbar, so ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums gegenüber AUTOHAUS Schaden§manager. 

Überprüfung zur Anhebung des Bußgeldkatalogs

Durch die im Zuge der Reform beschlossene Anhebung der Eintragunsgrenze – Punkte gibt es jetzt erst ab einem Bußgeld von 60 statt wie bisher 40 Euro – soll der Bußgeldkatalog nochmals überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Der Wegfall der Punkte für nicht sicherheitsrelevante Vergehen, wie Handy-Verstöße oder das widerrechtliche Einfahren in die Umweltzone, solle demzufolge durch eine Erhöhung des Bußgeldkatalogs ausgeglichen werden. Wann eine Änderung der Bußgelder kommen soll, ist derzeit jedoch nicht klar: Zumindest sollen die Details zur Anhebung noch "im Laufe des Jahres" überprüft werden, wie es aus dem Ministerium heißt. 

Unter anderem der ADAC zeigte sich alarmiert: "Die Punktereform darf nicht dazu genutzt werden, das allgemeine Bußgeldniveau anzuheben", warnte der Club. Eine Anpassung sollte hier maßvoll und im richtigen Verhältnis zur Schwere des Vergehens stehen, mahnt der ADAC unmissverständlich an. Die Besorgnis scheint berechtigt: Nach Aussage des Clubs sei geplant, beispielsweise die Strafe für das Einfahren in eine Umweltzone von 40 auf 80 Euro zu verdoppeln.

Halterdaten EU-weit abrufbar 

Außer der raumnehmenden Reform des Verkehrszentralregisters, hat der Bundesrat vergangenen Freitag noch weitere Entscheidungen gefällt: Unter anderem wurde der Austausch der Fahrzeughalterdaten zwischen den EU-Mitgliedsstaaten über das Kraftfahrt-Bundesamt beschlossen. Dadurch wird die Verfolgung von grenzüberschreitenden Ordnungswidrigkeiten ermöglicht und die Durchsetzung der Sanktionen gewährleistet. Doch die Halterdaten dürfen ausschließlich dazu benutzt werden, den für den Verstoß verantwortlichen Fahrer zu ermitteln, wie das Ministerium bekräfitgt. "Gemäß dem Grundsatz", heißt es von offizieller Seite weiter "keine Strafe ohne Schuld".

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