Wird ein geparktes Auto durch plötzlich auftretendes Hochwasser beschädigt, ist dies ein typischer Teilkasko-Schaden, bestätigte die HUK-Coburg aus aktuellem Anlass. Betroffene Fahrzeughalter sollten deshalb "so schnell wie möglich mit ihrer Versicherung Kontakt aufnehmen". Am besten sei ein Anruf noch von der Schadenstelle aus. Versichert sei übrigens nicht allein das Auto, auch fest eingebaute Teile wie Navigationssystem, Telefon oder Autoradio mit Lautsprechern sind mit eingeschlossen, so der Coburger Versicherungskonzern. Dasselbe gelte für Zubehör, das - wie zum Beispiel der Kindersitz - gesetzlich vorgeschrieben ist oder der Pannenhilfe diene.
Auch nicht mehr "sichtbares" Wasser ist gefährlich
Neben spezifischen Versicherungsfragen gibt es auch wissenswerte technische Details, worauf ebenfalls mit hingewiesen wird: "Niemand sollte versuchen, den Motor eines überschwemmten Autos selbst zu starten. Auch wenn das Wasser abgeflossen ist, droht noch Gefahr. Sobald es in den Motorblock eindringt, kann der Ölfilm reißen. Für bewegliche Teile des Motorblocks, wie zum Beispiel Kolben, heißt das: Wird der Motor einfach gestartet, reibt Metall auf Metall. Ohne Schmiermittel ist ein Motor ruck zuck kaputt." Darum müsse das Auto "auf jeden Fall abgeschleppt und fachgerecht gereinigt" werden. Die Reinigung schließe den Innenraum mit ein.
Vorsicht sei auch an anderer Stelle geboten. Wer sich mit dem Auto einem Hochwassergebiet nähert, sollte es weiträumig umfahren, so der Rat des zahlenmäßig größten deutschen Autoversicherers. "Selbst geringe Wasserhöhen bergen die Gefahr eines Wasserschlags, dabei gelangt durch den Ansaugstutzen unter der vorderen Stoßstange Wasser in den Motorblock."
Wenn die Teilkasko nicht mehr reicht
Wichtig zu wissen: Wer Motorschäden geltend machen will, die während einer Fahrt durch das Wasser oder durch Restwasser im Motor entstanden sind, muss eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben. (bs)