Die Versicherungskammer Bayern als größter öffentlicher Versicherer vermittelt allen Privatpersonen eine telefonische Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt. Die Hotline ist seit 18. Mai (montags - freitags außer feiertags) in der Zeit von 9.00 bis 18.00 Uhr unter der Rufnummer 0211 9598 1111 geschaltet und bleibt noch bis 29. Mai erreichbar.
Service ohne Verpflichtungen
Die kostenfreie telefonische Beratung zu allen Fragen rund um die rechtlichen Auswirkungen des Coronavirus erfolgt durch unabhängige, niedergelassene und zertifizierte Rechtsanwälte. Der Service gilt bundesweit für alle in Deutschland lebenden Menschen, egal ob Kunde der Versicherungskammer Bayern oder nicht. Zu beachten ist lediglich, dass die Beratung ohne Prüfung von Unterlagen möglich sein muss und deutsches Recht anwendbar ist.
"Anrufer gehen mit der Inanspruchnahme der telefonischen Beratung keine Verpflichtungen ein", heißt es seitens der Versicherungskammer. Erteile der Anrufer dem Anwalt im Anschluss an die telefonische Beratung jedoch ein Mandat für die Durchsetzung seiner Interessen, seinen die entstehenden Kosten danach verständlicherweise selbst zu tragen bzw. würden die Kosten nach Deckungszusage von der Rechtsschutzversicherung übernommen.
Arbeits- und Mietrecht sowie Kredite im Fokus
Im Fokus des Interesses stünden derzeit insbesondere arbeitsrechtliche Fragestellungen und Fragen zu laufenden Verpflichtungen wie Mietzahlungen und Kredittilgungen. Auch Unsicherheiten in Bezug auf die Kontaktbeschränkung, Quarantänemaßnahmen und Krankschreibungen bewegen viele Menschen. Weitere Themen mit juristischer Relevanz: Unklarheiten bei laufenden Verträgen (z. B. Fitnessstudio) und abgesagten Veranstaltungen (z. B. Konzerte, Fußballspiele), Fragen rund um den gebuchten Urlaub und Probleme durch die Absage von Hochzeitsfeiern, Geburtstagspartys oder anderen privaten Festen. (wkp)