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VGT-Arbeitskreis VII: Fahrverbote nur auf Basis fundierter Grenzwerte zulässig

29.01.2019 20:49 Uhr
Die rechtliche Beurteilung der Fahrverbote für Dieselfahrzeuge war eines der meistdiskutierten Themen in Goslar 2019.

Ob und wo Dieselfahrzeuge aus Städten verbannt werden dürfen, bedarf bundes- und europaweit wissenschaftlicher Grundlagenarbeit. Fahrverbote als Eingriff in ein Grundrecht müssen ultima ratio bleiben, ihre Rechtmässigkeit ist fortlaufend zu überprüfen.

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Nicht erst seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und der Einführung erster Dieselfahrverbote wird der Grenzwert von Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft immer wieder in Frage gestellt. Der viel beachtete Arbeitskreis VII forderte deshalb die Europäische Kommission auf, ihre Vorgaben "zeitnah auf wissenschaftliche Fundiertheit und Belastbarkeit" zu überprüfen und künftig eine gesetzlich verpflichtende Evaluierung von Grenzwerten vorzusehen.

Hardware-Nachbesserung unverzichtbar

Aufgabe der Bundesregierung sei es, ein Gesamtkonzept zur Reduzierung sämtlicher relevanter Schadstoffe, einschließlich NO2, zu entwickeln. Um den Ausstoß letzterer schnellstmöglich abzusenken, ist eine zeitnahe Hardware-Nachrüstung für Dieselfahrzeuge anzustreben – insbesondere durch eine kurzristige Zulassung durch das Kraftfahrt-Bundesamt und staatliche Anreize. Die Automobilindustrie wird von den Experten aufgefordert, sich an den Kosten der technischen Upgrades zu beteiligen.

Kritisiert wurde die Praxis beim Aufstellen der Messstationen, die nicht dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot entspricht. Notwendig seien eindeutige standardisierte Vorgaben des Gesetzgebers für die Positionierung der Messstationen.   (kt)

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