Der Sportwagenhersteller reagiert damit auf die Corona-Krise, die den Betrieb vieler Porsche Zentren seit März stark eingeschränkt hat. Die Lösung greift auch für Kunden, die bereits eine Porsche Approved Garantie anschließend an ihre Neuwagengarantie abgeschlossen haben. Beginnt die Porsche Approved Garantie im relevanten Zeitraum, verlängert sie sich ebenfalls um drei Monate.
"Es ist unser oberster Anspruch, unsere Kunden zu begeistern – dazu gehört auch, dass wir gerade in schwierigen Zeiten überzeugende Service-Leistungen bieten", sagt Daniel Schukraft, Leiter Aftersales bei der Porsche AG. "Wir haben uns deswegen für eine weltweit einheitliche und damit unbürokratische Lösung entschieden. Die Kunden müssen nichts tun, die Porsche Zentren berücksichtigen die Verlängerung automatisch."
Die neuen Garantie-Stichtage
Das neue Ablaufdatum der Garantie ergibt sich aus dem Stichtag. Endete die Neuwagengarantie beispielsweise am 20. März 2020, gilt die Verlängerung um weitere drei Monate bis zum 20. Juni 2020. Eine Neuwagengarantie, die am 15. Mai 2020 enden sollte, wird bis zum 15. August 2020 verlängert.
Die Neuwagengarantie gilt grundsätzlich mindestens zwei Jahre lang und beginnt mit dem Tag der Auslieferung an den Kunden. Die Porsche Approved Garantie für Gebrauchtwagen umfasst einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten – mit Option auf Verlängerung. Die Garantien können weltweit gegenüber jedem Porsche Partner geltend gemacht werden. (wkp)