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VW-Korruptionsprozess: Volkert muss ins Gefängnis

22.02.2008 18:02 Uhr
Urteil Volkert, VW Prozess, Volkert Gefängnis
Klaus Volkert auf dem Weg zum Gericht. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von über zwei Jahren, der Mitangeklagte Klaus-Joachim Gebauer ein Jahr Bewährungsstrafe.
© Foto: ddp / David Hecker

Der Ex-VW-Betriebsratschef muss für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Der Mitangeklagte Klaus-Joachim Gebauer erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr. Die Verteidigung kündigte umgehend an in Revision zu gehen.

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Wegen seiner Verwicklung in die VW- Korruptionsaffäre muss der frühere Betriebsratschef Klaus Volkert für fast drei Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Braunschweig verurteilte Volkert am Freitag zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Der 65-Jährige habe sich über einen langen Zeitraum in hohem Maße persönlich bereichert. Der einst mächtige Volkert hatte länger als zehn Jahre lang von Ex-VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz Sonderzahlungen in Höhe von fast zwei Millionen Euro bekommen. Außerdem habe die Ex-Geliebte Volkerts auf dessen Drängen hin Geld von Volkswagen ohne Gegenleistung kassiert. Der frühere VW- Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer wurde zu einer Strafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Die Verteidiger kündigten an, Revision einzulegen. "Die Entscheidung der Kammer wird nicht das letzte Wort sein", sagte der Verteidiger Volkerts, Johann Schwenn. Er sprach mit Blick auf das Urteil gegen Hartz von einem "krassen Fall von Zweiklassen-Strafjustiz". Volkert und Hartz seien ungleich behandelt worden. Hartz war im Januar 2007 nach einem umstrittenen Deal mit der Justiz wegen Untreue zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 576.000 Euro verurteilt worden. Die Verteidiger Volkerts und Gebauers hatten in allen Hauptanklagepunkten Freisprüche verlangt. Richterin: Sonderboni verursachten Vermögensschaden bei VW Volkert und Gebauer gelten als Schlüsselfiguren in der VW-Affäre um Lustreisen auf Firmenkosten und Schmiergeldzahlungen, die im Sommer 2005 ins Rollen gekommen war. Volkert wurde wegen Anstiftung und Beihilfe zur Untreue sowie wegen Verstoß gegen das Betriebsverfassungsgesetz verurteilt. Die Vorsitzende Richterin Gerstin Dreyer sagte, Volkert habe gewusst, dass für seine Bezüge eine eigens zur Gehaltsfestsetzung für Betriebsräte geschaffene Kommission zuständig war. Er habe diese bewusst umgangen. "Der Angeklagte wusste, dass er die Zahlungen nur deshalb erhielt, weil er Betriebsratsvorsitzender war." Dabei spiele es überhaupt keine Rolle, welchen Wert seine Arbeit für VW hatte. Volkert hatte argumentiert, er habe die Zahlungen erhalten, weil er mit seiner Arbeit als Betriebsratschef wichtige und "wertschöpfende" Aufgaben im Interesse des Unternehmens erfüllt habe.

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