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Reformpaket: Neue HU nicht vor 1. Mai in Kraft

13.02.2012 09:13 Uhr
TÜV Süd Hauptuntersuchung HU
Frühestens am 1. Mai treten die neuen Regeln für die HU in Kraft.
© Foto: TÜV Süd

Die für heute im Bundesrat geplante Verabschiedung des HU-Reformpakets als Bestandteil der 47. Änderungsverordnung zum Strassenverkehrsrecht (StVR) ist verschoben worden.

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Die für vergangenen Freitag im Bundesrat geplante Verabschiedung des HU-Reformpakets als Bestandteil der 47. Änderungsverordnung zum Strassenverkehrsrecht (StVR) ist verschoben worden. Das erfuhr der AUTOHAUS Partnerdienst "asp-Online" auf Nachfrage beim Bundeministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und bei der Pressestelle des Bunderats.

Geplant war, das Reformvorhaben in der Freitagssitzung des Bundesrats zu verabschieden und es mit Wirkung zum 1. April 2012 in Kraft treten zu lassen. Grund für die Verschiebung: bei einer Sitzung des Bundesrats-Verkehrsausschusses, bei der die 47. Änderungsverordnung im Mittelpunkt stand, gab es in der vergangenen Woche von verschiedenen Bundesländern zahlreiche Anträge zum Reformpaket. Mit denen und dem gesamten Paket wird sich nun zunächst ein Unterausschuss befassen, der am 7. März tagen soll.

Da die nächste Bunderatssitzung bereits am 2. März 2012 stattfindet, könnte die Änderungsverordnung und das HU-Reformpaket, das unter anderem einen neuen Mängelbaum bei der Fahrzeugprüfung und den Einstieg in die elektronische Fahrzeugprüfung vorsieht, frühestens zum 1. Mai in Kraft treten. (fs)

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