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Servicetipp: Fahrzeugbreite messen

11.04.2012 08:09 Uhr
Servicetipp: Fahrzeugbreite messen
Autofahrer sollten wissen, wie breit ihr Fahrzeug ist – und zwar mit Außenspiegeln.
© Foto: Kfz-Gewerbe NRW

In Baustellenspuren dürfen oft nur Fahrzeuge, die bis zu zwei Meter breit sind, fahren. Manche Fahrer wissen gar nicht, dass ihr Auto da "Figurprobleme" hat. Das Kfz-Gewerbe NRW gibt seinen Kunden Nachhilfe.

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Im Frühjahr gibt es nicht nur gefühlt mehr Baustellen. Vielerorts wird an den Autobahnen geflickt. Der Verkehr wird meistens in verengten Fahrspuren vorbei geführt. Die Überholspuren sind dabei oft nur zwei Meter breit. Die Autos sind aber in den letzten Jahrzehnten ordentlich in die Breite gegangen: Die erste Großserien-Limousine mit mehr als zwei Meter Breite kam um 1990 auf den Markt. Und auch unter den Kleinwagen gibt es Dicke: So ist ein Toyota Yaris, Baujahr 2009, zwar kürzer als vier Meter, mit Außenspiegeln aber zirka 2,10 Meter breit. Wer mit so einem Fahrzeug in eine Baustellenspur, die mit dem 2 Meter Schild gekennzeichnet ist, einfährt, kann nicht nur Platzangst bekommen sondern riskiert auch ein Verwarnungsgeld von 20 Euro.

Autofahrer sollten also wissen, wie breit ihr Fahrzeug ist – und zwar mit Außenspiegeln. Das ist gar nicht so einfach zu ermitteln. Im Fahrzeugschein steht nämlich nur die Fahrzeugbreite ohne Außenspiegel. Der Fahrer muss sich also beim ADAC (www.adac.de/autobreite), in der Betriebsanleitung, im Prospekt oder beim Hersteller informieren, wie "dick" sein fahrbarer Untersatz wirklich ist.

Der Landesverband des Kraftfahrzeuggewerbes Nordrhein-Westfalen empfiehlt seinen Mitgliedsbetrieben deshalb, sich diese Gelegenheit zunutze zu machen und bei ihren Kunden damit zu punkten, dass die Fahrzeugbreite unaufgefordert und kostenlos gemessen wird. "Das Ergebnis können unsere Betriebe auf einem vom Kfz-Gewerbe NRW erstellten Serviceformular eintragen und an die Rechnung geheftet dem Kunden aushändigen", erläutert der Hauptgeschäftsführer des Landesverbands NRW Dieter Paust. Das entsprechende Formular können Mitglieder auf der Homepage ihres Verbandes (www.kfz-nrw.de) herunterladen.

Übrigens: In NRW sind die Straßenbauämter mittlerweile angewiesen, baustellenbedingte Fahrstreifen für Fahrzeuge mit einer maximalen Breite von 2,1 Metern freizugeben. Aber auch dafür sind einige noch zu dick ... (dp)

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