AUTOHAUS SteuerLuchs: Finanzverwaltung warnt vor gefälschtem BMF-Schreiben

13.05.2026 08:40 Uhr | Lesezeit: 3 min
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Die AUTOHAUS-Steuerexperten Barbara Muggenthaler und Maximilian Appelt (beide RAW-Partner)
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Aktuell sorgen gefälschte Schreiben, die vermeintlich im Namen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) oder einer anderen Finanzbehörde verschickt werden, für Verunsicherung. Das BMF warnt ausdrücklich vor derartigen Schreiben und entsprechenden Betrugsversuchen.

Um sich vor falschen Schreiben zu schützen, sollten Unternehmen auf folgende Hinweise achten: Offizielle Schreiben der Finanzverwaltung geben in der Regel eine deutsche Bankverbindung an. Eine ausländische Bankverbindung oder ein unbekanntes Konto kann auf ein unechtes Schreiben hindeuten. Auch der Vertriebsweg einer vermeintlichen Zahlungsaufforderung kann ein Hinweis auf einen Betrug sein. Offizielle Schreiben werden in der Regel nicht über Vertriebswege wie E-Mail, WhatsApp oder SMS zugestellt.

Unstimmigkeiten in Inhalt und Form erkennen

Darüber hinaus ist auf vielen Schreiben - insbesondere von der Steuerverwaltung - die persönliche Steueridentifikationsnummer angegeben. Zudem sollten die Kontaktdaten mit den offiziellen Daten der zuständigen Finanzbehörde übereinstimmen. Aber auch ungewöhnlich kurze Fristen oder die Aufforderung zur Übermittlung von ungewöhnlichen persönlichen Daten können auf eine Fälschung hinweisen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt aktuell konkret vor einem Schreiben mit dem Titel "Formal Notice of Final Statutory Tax Clearance Requirement and Reinstatement Assurance". Verbraucherinnen und Verbraucher werden mit dem Schreiben aufgefordert, einen Betrag von 550 Euro zu zahlen, um eine vermeintliche Sperrung ihres Bankkontos aufzuheben.

Betrugsmaschen nehmen zu

Aufforderungen zur Zahlung etwaiger Steuern oder Gebühren sind auch ein gängiges Mittel von Betrügern, an entsprechende Überweisungsdaten zu gelangen. Ein Hinweis für eine Fälschung ist hierbei insbesondere der Veranlasser der Zahlungsaufforderung. In Deutschland werden Steuern insbesondere von den Finanzämtern erhoben. In bestimmten Fällen erheben auch andere offizielle Behörden, wie beispielsweise der Zoll, entsprechende Steuern. Bestimmte Steuerbescheide werden auch von den Gemeinden erlassen.

Aber auch Schreiben, in denen der Bundesfinanzminister vermeintlich Anlagemöglichkeiten bewirbt, sind aktuell vermehrt im Umlauf. Zudem häufen sich derzeit die Meldungen über gefälschte E-Mails, in denen Bürger nach einer vermeintlich fehlgeschlagenen Steuerrückerstattung dazu aufgefordert werden, einen Geldbetrag zu zahlen oder persönliche Daten herauszugeben. Ferner sind auch Zahlungsaufforderungen an die Bankverbindung der Bundeskasse im Zusammenhang mit Trading-Aktivitäten im Umlauf. Des Weiteren warnt das BMF vor falschen E-Mails mit vermeintlichen Zahlungsaufforderungen des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt). Darüber hinaus treten vermehrt Fälle im Zusammenhang mit Kryptowährungen auf, in denen Bürger mit großen Gewinnen gelockt werden, für diese man im Voraus eine Gebühr zahlen muss.

So sollten Unternehmen reagieren

Generell gilt: Ein Schreiben mit einer Zahlungs- oder sonstigen Handlungsaufforderung ist immer gründlich vor einer entsprechenden Handlung zu prüfen. Bei Zweifeln sollte man sich an eine offizielle Behörde oder den Berater wenden. Ist schon eine Überweisung erfolgt, sollte man sich schnellstmöglich an seine Bank wenden sowie Anzeige bei der Polizei erstatten.


Kontakt

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