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AUTOHAUS SteuerLuchs: Kaufprämie für Elektroautos wird verlängert

12.06.2019 09:00 Uhr
AUTOHAUS SteuerLuchs: Kaufprämie für Elektroautos wird verlängert
Die AUTOHAUS-Steuerexperten Barbara Lux-Krönig und Maximilian Appelt von RAW-Partner.
© Foto: Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner

Die AUTOHAUS SteuerLuchs-Redaktion fasst die Regelungen der Förderrichtlinie zum "Umweltbonus" kompakt zusammen.

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Das Bundeswirtschaftsministerium hat bekannt gegeben, dass die Kaufprämie für Elekt­roautos, der sogenannte Umweltbonus, der zur Hälfte vom Bund und Industrie finanziert wird, bis zum 31. Dezember 2020 verlängert wird. Ursprünglich war eine Förderung nur bis zum 30. Juni 2019 vorgesehen.

Folgende Regelungen beinhaltet die Förderrichtlinie:

=> Förderfähig ist der Erwerb, d.h. Kauf oder Leasing eines Elektrofahrzeuges (reines Batte­rieelektrofahrzeug, von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug, Brennstoffzellenfahrzeug)

=> Ausschließlich die Elektrofahrzeuge, die auf der Liste des Bundeswirtschaftsministe­riums (www.bafa.de/umweltbonus) gelistet sind, sind förderungsfähig

=> Das Fahrzeug muss zum ersten Mal zugelassen werden und mindestens sechs Mo­nate auf den Antragsteller zugelassen bleiben

=> Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich online über www.bafa.de/umweltbonus

=> 4.000 Euro Umweltbonus für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge

=> 3.000 Euro Umweltbonus für Plug-In Hybrid Fahrzeuge (nicht mehr als 50 g CO2-Emission pro Kilometer)

=> Das zu fördernde Fahrzeug darf einen Netto-Listenpreis für das Basismodell von 60.000 Euro (71.400 Euro brutto) nicht überschreiten

=> Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften, Kommunale Betriebe und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird

=> 600 Millionen Euro Bundesmittel stehen bis zu einer vollständigen Auszahlung zur Förderung der Elektromobilität zur Verfügung, längstens besteht der Förderungstopf jedoch bis zum 31.Dezember 2020

=> Neu ist die pauschale Förderung mit 100 Euro für den Einbau eines akustischen Warnsystems für blinde und sehbehinderte Menschen

Zum 31. Mai 2019 hat das Bundeswirtschaftsministerium auch eine Zwischenbilanz zur bishe­rigen Förderung herausgegeben. Demnach wurden insgesamt 120.071 Fahrzeuge gefördert, darunter 79.200 reine Batterieelektrofahrzeuge, 40.802 Plug-In Hybride und 69 Brennstoff­zellenfahrzeuge. Von dem Ziel der Bundesregierung bis zum Jahr 2020 eine Million Elektro­fahrzeuge auf die Straßen zu bringen, ist man derzeit aber noch weit entfernt.

Hinweis:

Auf Grund der aktuellen Klimadiskussion ist es sicherlich begrüßenswert, dass die Förde­rung von Elektrofahrzeugen bis Ende 2020 verlängert wird. Beachtet man aber andere rechtliche und tatsächliche Hürden wie etwa den Ausbau der Ladeinfrastruktur oder den Einbau von Ladestationen in Gemeinschaftstiefgaragen (WEG) könnte die Politik noch viel mehr unternehmen.

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Brauchen Sie einen Steuer-Tipp? Dann schauen Sie auf unserer Homepage https://raw-partner.de/ vorbei. Bei Fragen oder An­regungen stehen Ihnen Barbara Muggenthaler (muggenthaler@raw-partner.de) und Maximilian Appelt (appelt@raw-partner.de) zur Verfügung.


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