AUTOHAUS SteuerLuchs: Reform der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)

18.03.2026 09:01 Uhr | Lesezeit: 2 min
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Die AUTOHAUS-Steuerexperten Barbara Muggenthaler und Maximilian Appelt (beide RAW-Partner)
© Foto: RAW-Partner

Die EU verschärft ihre Zielsetzung, vereinfacht aber den Weg dorthin: Das Omnibus‑I‑Paket hebt die Schwellenwerte der CSRD an und reduziert damit den bürokratischen Aufwand für einen Großteil der Unternehmen. Die neuen Regeln sollen ab 2027 greifen.

Um die Wettbewerbsfähigkeit der EU langfristig zu sichern, sah die EU-Kommission Handlungsbedarf bei der Reform der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Am 24. Februar 2026 hat der Rat der Europäischen Union das Omnibus-I-Paket verabschiedet. Omnibuspakete sind Richtlinien, die Maßnahmen zur Vereinfachung der Gesetze und des Rechts innerhalb der Europäischen Union vorgeben. Ihr Ziel ist, die Wirtschaft innerhalb der EU insbesondere durch Vereinfachung der bürokratischen Hürden, Reduktion von Berichtspflichten und Förderung relevanter Sektoren zu stärken.

Das im Februar 2026 verabschiedete Omnibus-I-Paket zielt dabei auf die Vereinfachung der Nachhaltigkeitsvorgaben und -berichterstattung sowie der Sorgfaltspflichten von Unternehmen innerhalb der EU ab. Insbesondere wurden mit diesem Paket relevante Schwellenwerte zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) angehoben. Bislang mussten zwei der drei folgenden Bedingungen erfüllt sein, um berichterstattungspflichtig zu sein: ein Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro, eine Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro oder mehr als 250 Mitarbeitende.

Ab Umsetzung der Änderungsrichtlinie sind nur noch folgende Unternehmen berichterstattungspflichtig:

  • mehr als 1.000 Mitarbeitende und
  • Jahresumsatz von mehr als 450 Millionen Euro

Der deutsche Gesetzgeber hat nun bis zum 19. März 2027 Zeit, die Bestimmungen der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in nationales Recht umzusetzen. Die Pflicht zur Berichterstattung trifft die berichtspflichtigen Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2027, woraufhin die Veröffentlichung im Jahr 2028 erfolgen muss.

Die Lockerung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten bedeutet keinesfalls ein Loslösen von festgelegten Werten und Zielen, beispielsweise der Klimaneutralität innerhalb der EU. Man ist sich einig, dass diese Ziele nur dann erreicht werden, wenn die EU wirtschaftlich wettbewerbsfähig bleibt – und dies erfordert insbesondere eine Entlastung von kleinen und mittelständischen Unternehmen. Um trotzdem die ambitionierten Nachhaltigkeitsziele der EU zu erreichen, werden vermehrt große Unternehmen in die Pflicht zu nachhaltigem Wirtschaften genommen – unter anderem durch die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die künftig grundsätzlich für alle großen Unternehmen, die die oben genannten Schwellenwerte überschreiten, gelten.

Die Änderung der bisherigen Vorgaben bringt erhebliche Erleichterung für deutsche und EU-Unternehmen. Schätzungsweise werden durch die neue Regelung 95 Prozent der bisher berichtspflichtigen deutschen Unternehmen von der Berichterstattungspflicht befreit.


Kontakt

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