Die regulatorischen Anforderungen an Unternehmen in der EU verändern sich stetig – besonders im Bereich Nachhaltigkeit. Mit der Omnibus-Verordnung hat die Europäische Kommission am 26. Februar 2025 weitreichende Erleichterungen für Unternehmen angekündigt. Weniger Berichtspflichten, eine klarere Struktur und mehr Flexibilität in der Umsetzung stehen dabei im Mittelpunkt. Doch was genau bedeutet das für den Automobilhandel?
In der Erweiterung unserer Videoreihe zum Thema ESG stehen neue Inhalte zur Verfügung, die sich genau dieser Frage widmen. In der Kurseinheit „ESG: So geht es nach der Omnibus-Verordnung weiter“ erklärt Werner Koller, LL.M. und Geschäftsführer WeKo-Beratung, welche Änderungen die Omnibus-Verordnung für den Autohandel mit sich bringt und welche Fragen sich Unternehmer nun stellen sollten.
Im Videokurs „ESG im Autohaus – mit VSME praxisnah umsetzen“ zeigt der Experte, warum Nachhaltigkeitsberichterstattung auch trotz Wegfall der CSRD-Berichtspflicht sinnvoll sein kann. Zudem stellt er den VSME-Standard vor und hilft bei der Entscheidung, ob dieser Rahmen zur freiwilligen Berichterstattung für Ihr Autohaus geeignet ist. Die Handlungsempfehlungen für den Entscheidungsprozess stehen auch als PDF-Download zur Verfügung.
Webinar „CSRD gestoppt – ESG bleibt“
Welche Vorteile eine Form von Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Integration von ESG-Kriterien in Geschäftsprozesse mit sich bringen kann, ist auch Thema des AUTOHAUS-Webinars „CSRD gestoppt – ESG bleibt“ am 11. November 2025.
Experten und Branchenvertreter zeigen dabei, wie sich Autohäuser strategisch aufstellen können, welche Prozesse dafür notwendig sind – von der Risikoanalyse über die Datenerhebung bis hin zum Transformationsplan – und wie der VSME-Standard als pragmatische Alternative zur CSRD funktioniert.