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AUTOHAUS SteuerLuchs: Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für viele Unternehmen verschoben

23.04.2025 09:00 Uhr | Lesezeit: 3 min
RAW-Muggenthaler-Appelt
Die AUTOHAUS-Steuerexperten Barbara Muggenthaler und Maximilian Appelt (beide RAW-Partner)
© Foto: RAW-Partner

Die EU verschiebt die Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattung für die zweite und dritte Stufe der betroffenen Unternehmen um zwei Jahre. Was bedeutet das im Einzelnen?

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Das Europäische Parlament hat am 3. April 2025 über ein späteres Inkrafttreten der neuen EU-Regeln zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette und zur Nachhaltigkeitsberichterstattung abgestimmt. Der sogenannte "Stop-the-Clock"-Vorschlag wurde angenommen. Unternehmen erhalten damit erstmal mehr Zeit zur Vorbereitung auf die Pflichten. Am 14. April 2025 hat auch der Rat formal dem Vorschlag der Verschiebung zugestimmt.

Damit wird die Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattung für die zweite und dritte Stufe der betroffenen Unternehmen um zwei Jahre verschoben, das bedeutet im Einzelnen:

  • Große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden müssen erstmals im Jahr 2028 für das vorangegangene Geschäftsjahr über die ökologischen und sozialen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit berichten.
  • Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen müssen ihren Nachhaltigkeitsbericht erst 2029 für das vorangegangene Geschäftsjahr vorlegen.

Für Unternehmen der ersten Stufe, die im Jahr 2025 über das Geschäftsjahr 2024 berichten müssen, ändert sich nichts.

Auch die europäische Richtlinie über die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette wird sich verzögern. Die Mitgliedsstaaten erhalten ein weiteres Jahr Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, also bis zum 26. Juli 2027. Damit hat die erste Stufe der Unternehmen, die unter das Gesetz fallen, ein Jahr mehr Zeit:

  • EU-Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro (sowie Nicht-EU-Unternehmen mit entsprechendem Umsatz in der EU) müssen die Regelungen erst ab 2028 anwenden.
  • Für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden und einem Nettoumsatz in der EU von mehr als 900 Millionen Euro bleibt es bei der Anwendung ab 2028.

Hinweis:

Unabhängig von der zeitlichen Verschiebung wird weiterhin an dem Vorschlag der EU-Kommission gearbeitet, u.a. die Thematik der Nachhaltigkeitsberichterstattung inhaltlich zu ändern, vor allem deutlich mehr Unternehmen davon auszunehmen (wir berichteten im AUTOHAUS SteuerLuchs). Da aber hier bis Ende des Jahres 2025 nicht mit einer Lösung zu rechnen ist, wurde zunächst die zeitliche Verschiebung vorgenommen.

Brauchen Sie einen Steuer-Tipp? Dann schauen Sie auf unserer Homepage https://raw-partner.de/ vorbei. Bei Fragen oder An­regungen stehen Ihnen Barbara Muggenthaler (muggenthaler@raw-partner.de) und Maximilian Appelt (appelt@raw-partner.de) zur Verfügung.


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