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AUTOHAUS SteuerLuchs: Sind Ausweiskopien zulässig?

10.10.2018 10:03 Uhr
AUTOHAUS SteuerLuchs: Sind Ausweiskopien zulässig?
AUTOHAUS-Steuerexpertin Barbara Lux-Krönig
© Foto: Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner

Aufgrund der noch immer herrschenden Ungewissheit in der Praxis geht AUTOHAUS-Steuerexpertin Barbara Lux-Krönig auf die aktuell gültige Rechtslage ein.

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In den vergangenen Jahren gab es in der Praxis immer Ungewissheit darüber, ob Ausweiskopien zulässig sind oder nicht. Einerseits wurde z.B. aus umsatzsteuerlicher Sicht gerade bei in­nergemeinschaftlichen Lieferungen und Ausfuhrlieferungen empfohlen, sich Ausweiskopien zu machen, andererseits war es aus datenschutzrechtlicher Sicht verboten, den Ausweis zu kopieren.

Aufgrund der noch immer herrschenden Ungewissheit in der Praxis, wollen wir nochmals auf die nun gültige Rechtslage eingehen.

Nach dem Personalausweisgesetz (PAuswG) ist die Anfertigung von Kopien bzw. das Scan­nen des Personal­ausweises seit dem 29. Juli 2017 grundsätzlich erlaubt. Nach dem Gesetz ist der Ausweis­inhaber sowie auch ein Dritter mit Erlaubnis des Inha­bers berechtigt Ko­pien anzufertigen. Weiterhin muss die Ablichtung eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar sein (z.B. schwarz-weiß oder Hin­weis "Kopie"). Die Kopie des Ausweises darf nur vom Aus­weisinhaber an Dritte weitergege­ben werden, nicht von derjenigen Person, die die Kopie erstellt hat - selbst dann nicht, wenn der Ausweisinhaber die Zustimmung dazu erteilt hat. Zu berücksichtigen ist aber, dass Per­sonen innerhalb eines Unternehmens, dem die Kopie ge­stattet wurde, nicht als "Dritte" im Sinne der Regelung gelten. Das Gleiche gilt auch für den Reisepass.

Kopien sollten aber grundsätzlich nur dann gemacht werden, wenn sie auch notwendig sind. Mit der Neuregelung des Gesetzes, kann nun guten Gewissens für z.B. umsatzsteuerliche Nach­weispflichten Kopien von Ausweisen erstellt werden.

Hinweis:

Besonders zu berücksichtigen ist, dass das Geldwäschegesetz und das Telekommunikati­onsgesetz eine Ablichtung des Ausweises vorschreiben.

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Brauchen Sie einen Steuer-Tipp? Dann schauen Sie auf unserer Homepage https://raw-partner.de/ vorbei. Bei Fragen oder An­regungen stehen Ihnen Barbara Muggenthaler (muggenthaler@raw-partner.de) und Maximilian Appelt (appelt@raw-partner.de) zur Verfügung.


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KOMMENTARE


Frank

10.10.2018 - 17:23 Uhr

Mein Gott, was hatte auch mein Großvater weiland als Selbständiger Autohändlerfür ein schönes Leben... ..Diese ganze Omnigängelung, von welcher staatlichen oder halbstaatlichen Seite auch immer, gab's noch nicht, das böse Bargeld lachte. Ich muss immer mit Tränen in den Augen die Bilder unserer Stadt aus den 70ger Jahren anschauen mit den vielen Geschäften der autochthonen Selbständigen, mit den bürgerlichen, lokalen Persönlichkeiten, als man noch nicht zum Handlanger von Globalist und Finanzamt verkommen war. Nur noch sinnlose Marionette eines fragwürdigen Systems


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