Es ist seit einiger Zeit verstärkt zu beobachten, dass unseriöse Anbieter insbesondere nach Neueintragungen im Handelsregister rechnungsähnliche Schreiben vornehmlich an kleine und mittlere Unternehmen versenden, die ein Angebot zur Veröffentlichung von Unternehmensdaten in speziellen Internetverzeichnissen enthalten.
Diese Schreiben sind dabei regelmäßig in einer Form gestaltet, die den Eindruck erwecken, es handele sich um eine behördliche Rechnung. Dabei spielt das zeitliche Moment eine entscheidende Rolle: Die zugrundeliegenden Daten werden von den Anbietern in der Regel den zuvor veröffentlichten Registerbekanntmachungen entnommen und der Versand der entsprechenden Schreiben erfolgt sodann zeitnah nach der Registereintragung. Den Schreiben beigefügt ist regelmäßig ein vorausgefüllter Überweisungsträger über die "Kosten der Veröffentlichung".
Nicht wenige Unternehmen haben auf diese Weise bereits die angeforderten Beträge, die regelmäßig zwischen 400 und 800 Euro liegen, zur Zahlung angewiesen. Die Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen gestaltet sich allerdings regelmäßig äußerst kompliziert und langwierig.
Tipp: Schauen Sie sich jede Rechnung genau an und fragen Sie, wenn Sie sich nicht sicher sind, Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt.
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E.Kühlwetter(wallibelli)