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"Dieselgate"-Verfahren: Oberstes US-Gericht lässt VW abblitzen

16.11.2021 09:27 Uhr | Lesezeit: 3 min
"Dieselgate"-Verfahren: Oberstes US-Gericht lässt VW abblitzen
Das oberste US-Gericht lässt VW im "Dieselgate"-Verfahren abblitzen.
© Foto: picture alliance/Frank May

VW wollte zwei noch ausstehende Verfahren im "Dieselgate"-Skandal um manipulierte Abgaswerte vordem obersten US-Gericht vermeiden. Die Anträge des Autobauers hat der Supreme Court nun abgelehnt.

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Der Volkswagen-Konzern ist mit seinem Versuch gescheitert, zwei noch ausstehende Verfahren im "Dieselgate"-Skandal um manipulierte Abgaswerte vor das Oberste US-Gericht zu bringen. Der Supreme Court wies die VW-Anträge zur Überprüfung der Fälle am Montag in Washington ohne Begründung ab. Der deutsche Autokonzern hatte gehofft, Entscheidungen aus unteren Instanzen höchstrichterlich kippen lassen und so mögliche weitere Strafen abwenden zu können.

VW hatte im September 2015 auf Druck der US-Umweltbehörden hin zugegeben, mit einer speziellen Software jahrelang die Abgastechnik von Dieselautos manipuliert zu haben. Der Konzern verbuchte bereits Kosten von mehr als 30 Milliarden Euro wegen des Abgas-Skandals - den größten Teil davon für Straf- und Kompensationszahlungen in den USA. Trotzdem laufen weiterhin einige Verfahren, in denen einzelne Bezirke und Bundesstaaten versuchen, weiteres Geld von VW zu bekommen.

In den konkreten Fällen, die der Autobauer vor den Supreme Court hatte bringen wollen, geht es um Klagen Ohios sowie von Landkreisen Floridas und Utahs. Zeitweise schien es, als könnten VW weitere große finanzielle Risiken drohen, da regionale Bußgeldkataloge horrende Strafzahlungen vorsehen. Allerdings war es VW zuletzt gelungen, zwei ähnliche Verfahren in den Bundesstaaten Montana und New Hampshire für relativ geringe insgesamt rund 1,5 Millionen Dollar beizulegen.

Die Entscheidung des Supreme Courts ändere nichts an der Stichhaltigkeit von Volkswagens Argumenten, teilte das Unternehmen mit. VW werde sich gegen die Klagen weiterhin energisch verteidigen.

Der Konzern ist weiter der Ansicht, dass die verbleibenden Ansprüche bereits durch Strafen und Entschädigungen abgegolten seien, die er in der "Dieselgate"-Affäre wegen Verstößen gegen das landesweite US-Luftreinhaltegesetz "Clean Air Act" hatte zahlen müssen. Zu dieser Einschätzung seien auch mehrere andere US-Gerichte gekommen.

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