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AUTOHAUS SteuerLuchs: Pleitewelle wegen Rückkehr der Insolvenzantragspflicht?

28.10.2020 10:00 Uhr
AUTOHAUS SteuerLuchs: Pleitewelle wegen Rückkehr der Insolvenzantragspflicht?
Die AUTOHAUS-Steuerexperten Barbara Muggenthaler und Maximilian Appelt von RAW-Partner.
© Foto: RAW-Partner

Wegen Corona wurde die Insolvenzantragspflicht vorübergehend bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Seitdem gilt die Pflicht wieder grundsätzlich, es ist aber zu differenzieren.

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Laut einer aktuellen Umfrage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands bangen 61,6 Prozent der gastgewerblichen Unternehmen um ihre Existenz. Doch nicht nur die Bewirtungsbranche steht mit dem Rücken zur Wand, viele andere Wirtschaftszweige sind ähnlich betroffen. Ins­besondere ist die Unsicherheit auf Grund der steigenden Covid-19-Fallzahlen groß, was die nächsten Wochen und Monate mit sich bringen.

Noch spiegelt die Anzahl der gemeldeten Insolvenzen die befürchtete Misere in der deutschen Wirtschaft nicht wider. Das liegt unter anderem auch daran, dass die Bundesregierung die strikten Regelungen zur haftungs- und teils strafbewehrten Insolvenzantragspflicht anläss­lich der Corona-Krise bis Ende September 2020 ausgesetzt hat.

Was gilt ab dem 1. Oktober 2020?

Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wurde bis zum 31. Dezember 2020 verlängert, dies aber nur für Unternehmen, die überschuldet sind. Damit sollen Unternehmen, deren Vermö­gen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, Gelegenheit erhalten, noch einmal sämtliche Optionen auszuschöpfen, um sich trotz Corona-Krise zu sanieren und zu refinanzie­ren, beispielsweise durch Inanspruchnahme staatlicher Corona-Hilfen.

Die Insolvenzantragspflicht gilt aber seit dem 1. Oktober 2020 wieder in vollem Umfang für diejeni­gen Unternehmen, die zahlungsunfähig sind. Hier gibt es keine Verschonungen mehr für zahlungsunfähige Unternehmen, also gilt vor allem auch wieder die Drei-Wochen-Frist für die Insol­venzantragsstellung.

Dringender Handlungsbedarf auch für gesunde Unternehmen

Eine Insolvenzwelle wird auch Unternehmen Probleme bereiten, die bisher gut durch die Krise gekommen sind. Die nächsten Wochen werden entscheidend sein. Wie das Jahr 2021 wirt­schaftlich laufen wird, kann wohl niemand seriös vorhersagen. Das A und O in dieser heraus­fordernden Zeit ist eine aussagekräftige Finanz- und Liquiditätsplanung. Diese muss in jedem Unternehmen vorhanden sein. Es ist davon auszugehen, dass die Banken für das Rating zu­künftig mehr Unterlagen verlangen werden. Daher muss jeder Unternehmer eine Finanz- und Liquiditäts­planung vorlegen können. Gehen Sie bei der Planung auch von verschiedenen Sze­narien aus (Worst, Best und Szenario in der Mitte).

Hinweis:

Ob die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht auch für das Jahr 2021 verlängert wird, ist noch nicht absehbar. Wir halten Sie auf dem Laufenden!

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Brauchen Sie einen Steuer-Tipp? Dann schauen Sie auf unserer Homepage https://raw-partner.de/ vorbei. Bei Fragen oder An­regungen stehen Ihnen Barbara Muggenthaler (muggenthaler@raw-partner.de) und Maximilian Appelt (appelt@raw-partner.de) zur Verfügung.


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