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Autoversicherung: Sonderkündigungsrecht ermöglicht Wechsel auch nach dem 30. November

24.12.2015 13:30 Uhr
Autoversicherung: Sonderkündigungsrecht ermöglicht Wechsel auch nach dem 30. November
Hat der Versicherer seine Rechnung erst nach dem 30. November zugestellt und wird der Kraftfahrtvertrag 2016 teurer, so hat der Autofahrer auch jetzt noch ein Sonderkündigungsrecht und kann zu einer anderen Assekuranz wechseln.
© Foto: HUK-COBURG

Bis zum 30. November konnten die meisten Autofahrer entscheiden, ob sie ihre Kfz-Versicherung kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln. Was die meisten nicht wissen: Auch nach diesem Fixtermin ist ein außerordentlicher Wechsel unter bestimmten Voraussetzungen noch möglich.

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"Vergleichen lohnt sich, denn die Preisspannen zwischen den einzelnen Anbietern sind erheblich: Ein paar hundert Euro pro Jahr lassen sich so oft einsparen." So und ähnlich lauten meist die Anreiz-Versprechen der einschlägigen Preisvergleichsportale im Internet. Und auch wenn diese nicht immer alle Anbieter im Markt berücksichtigen, so bestehen die Preisdifferenzen bei Kraftfahrtversicherern im Markt in jedem Fall. Unbenommen bleibt der Grundsatz, neben den Prämien unbedingt auch die Leistungen, vor allem im Schadensfall, genau zu berücksichtigen. Denn spätestens hier kann eine vermeintlich sehr günstige Versicherung am Ende doch teuer werden, wenn etwa Leistungseinschränkungen zum Billigpreis geführt haben.  

Doch mit dem Preis-Leistungsvergleich allein ist es nicht getan. Man muss auch wissen, wie ein Wechsel vonstattengeht. In der Regel läuft ein Kfz-Versicherungsvertrag vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres, sagt beispielsweise in diesem Zusammenhang die HUK-Coburg. Wird der Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein Jahr. Wer zum 1. Januar wechseln will, musste dies also bis einschließlich 30. November tun. Entscheidend für die Wirksamkeit der Kündigung ist ein fristgerechter Eingang beim Versicherer.
 
Die Kündigung nach dem Stichtag
Doch gar nicht selten ist der viel beschworene Stichtag vorbei und die Rechnung der Kfz-Versicherung lag bis dahin noch gar nicht im Briefkasten des Versicherungsnehmers. Hier stellt sich dann die Frage: Was passiert, wenn die Rechnung erst im Dezember eintrifft  und man eben erst jetzt erfährt, dass die Kfz-Versicherung 2016 teurer wird? Muss man zwangsläufig beim bisherigen Versicherer bleiben?

Die klare Antwort hierauf lautet: Nein! Denn hier kommt erst recht das Sonderkündigungsrecht ins Spiel! Auch die HUK-Coburg als deutschlandweit mit mehr als zehn Millionen Kraftfahrtverträgen größte deutsche Autoversicherung sagt dazu: "Man sollte die Rechnung sehr genau lesen. Falls das Sonderkündigungsrecht besteht, muss der bisherige Versicherer seinen Kunden klar und deutlich darauf hinweisen." Dem Wechsel zu einem günstigeren Kfz-Versicherer stehe dann auch nach dem Stichtag nichts mehr im Weg.   (wkp)

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