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Verkehrsgerichtstag 2017: Die Arbeitskreise von Goslar im Überblick

24.01.2017 14:44 Uhr
Verkehrsgerichtstag 2017: Die Arbeitskreise von Goslar im Überblick
Wie fast immer, ist auch derzeit die Kaiserpfalz in Goslar bereits wieder in eine weiße Pracht gehüllt. Am Donnerstag werden hier Verkehrsgerichtstags-Präsident Kay Nehm und der Oberbürgermeister der geschichtsträchtigen Stadt im Harz, Dr. Oliver Junk die 55. Auflage des jährlich größten Treffens von Rechtsexperten aus ganz Europa eröffnen.
© Foto: Walter K. Pfauntsch

Ab dem morgigen Mittwoch bis Freitag werden wieder bis zu 2.000 Rechtsexperten nach Goslar reisen. Der 55. Deutsche Verkehrsgerichtstag steht auf dem Programm. Wie alle Jahre bildet er auch für die gesamte Schadenwelt den eigentlichen Auftakt ins neue Jahr.

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Am morgigen Mittwoch bildet ein Vorab-Pressegespräch im bekannten Tagungshotel "Achtermann" zu Goslar den quasi inoffiziellen Auftakt zum diesjährigen Verkehrsgerichtstag. Am späten Nachmittag folgt die Mitgliederversammlung des Trägervereins und danach beginnen für viele Teilnehmer die ersten Stammtisch-Termine. Sie sind – auch an den beiden Folgetagen – für Versicherer und Dienstleister wichtige Fixpunkte im Jahr zur Kundenbindungund Kontaktanbahnung. Die Gäste wiederum nutzen diese Treffen, zu denen in der Regel persönliche Einladungen ausgesprochen werden, ebenfalls zum aktiven Netzwerken und für den Abschluss erster Geschäftsvereinbarungen.

Auftakt in der Kaiserpfalz 
Die eigentliche Eröffnung des 55. Deutschen Verkehrsgerichtstages – begleitet von strengsten Sicherheitsauflagen und klar geregelten Zutrittsregelungen – erfolgt dann am Donnerstag in der geschichtsträchtigen Kaiserpfalz zu Goslar: Wie immer wird der Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstags, Generalbundesanwalt a.D., Kay Nehm, die dort geladenen Gäste begrüßen, gefolgt von Dr. Oliver Junk, dem Oberbürgermeister der Stadt. Den Plenarvortrag zum Thema "Europa auf dem Wege in die digitale Zukunft" hält danach Günther Oettinger, EU-Kommissar in Brüssel für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft.

Sobald dieses Protokoll abgearbeitet ist, beginnen um 14 Uhr auch die Sitzungen der traditionellen acht Arbeitsktreise. Bis Freitagmittag wird hier jeweils ein Kernthema aus unterschiedlicher Sicht von mehreren Referenten vorgetragen und dann kontrovers diskutiert. Am Ende steht eine jeweils gemeinsame Resolution des gesamten Arbeitskreises. Diese Empfehlungen werden üblicherweise an die Bundesregierung zur weiteren Befassung und Einbindung in neue bzw. novellierte Gesetze weitergeleitet. Die Resolutionen sind für die Rechtsprechung zunächst nicht bindend, doch werden sie häufig von der Politik aktiv aufgegriffen.

Um folgende Themen wird es in den acht Arbeitskreisen (AK) gehen:

AK I: Fahrverbot als Nebenstrafe bei allgemeiner Kriminalität?
Nach dem Willen der Bundesregierung sollen alle Straftäter künftig mit einem Fahrverbot von bis zu sechs Monaten bestraft werden dürfen – auch wenn die Tat nichts mit dem Straßenverkehr zu tun hatte. Bislang ist das nicht möglich: Diebe, Schläger oder Steuerhinterzieher können zu Freiheits- oder Geldstrafen verurteilt werden, die Fahrerlaubnis ist bei der Strafe aber tabu. Der Arbeitskreis diskutiert, ob die Möglichkeit eines Fahrverbots für alle Straftaten sinnvoll und richtig ist.

AK II: Unfallursache Smartphone
Posten, Twittern, Texten und Googeln – jederzeit und allerorten, das ist heute gesellschaftlich weitgehend akzeptiert. Dass Menschen auch im Straßenverkehr ihre Smartphones und Tablets nutzen, wirkt sich aber nachteilig auf die Verkehrssicherheit aus, wie zuletzt Berichte über spektakuläre Unfälle durch das Spiel Pokémon GO gezeigt haben. Der Arbeitskreis wird erörtern, welche Maßnahmen der Prävention, der Repression, der Technik und des Marketings geboten sind, um zu mehr Verkehrssicherheit beizutragen. Dabei wird die Anpassung des Handyverbots auf den fortgeschrittenen und sich ständig weiter entwickelnden Stand der modernen Kommunikationstechnik im Fokus stehen.

AK III: Senioren im Straßenverkehr
Ältere Menschen weisen im Straßenverkehr erhebliche Besonderheiten auf – nicht nur hinsichtlich der Art, Dauer und Häufigkeit ihrer Teilnahme, sondern auch hinsichtlich ihrer Unfallbeteiligung. Weit mehr als Jüngere tragen sie schwere Verletzungen davon. Gibt es probate Mittel, um die Risiken zu reduzieren wie z.B. obligatorische oder freiwillige Untersuchungen, Hör-, Seh- und Reaktionstests? Auch über Beratung oder Feedbackfahrten unter professioneller Leitung wird zusätzlich diskutiert und am Ende befunden werden.

AK IV: Sicherheit des Radverkehrs
Der Anstieg des Radverkehrs in den Städten geht einher mit Forderungen an den Ausbau der Fahrrad-Infrastruktur, dem besseren Schutz anderer Verkehrsteilnehmer und Radfahrer sowie effizienter(er) Reglementierung und Überwachung. Der Arbeitskreis will diese Gemengelage strukturieren und geeignete Vorschläge für ein gedeihliches Miteinander der Verkehrsteilnehmer erarbeiten.

AK V: Medizinische Begutachtung von Unfallopfern
Der Bedarf an medizinischen Gutachten wegen Schadensersatzforderungen aufgrund von Körperverletzungen nimmt stetig zu. Damit gewinnt die Frage an Bedeutung, wie der Geschädigte einen geeigneten, fachlich qualifizierten Sachverständigen finden kann. Der Arbeitskreis wird praktikable Antworten erarbeiten. Dabei will er sich auch der Frage zuwenden, welche Daten er zum Zwecke der Regulierung gegenüber den Versicherungen preisgeben muss.

AK VI: Abgaskrise – Konsequenzen für Verbraucherschutz und Hersteller
Der Abgasskandal verunsichert die Verbraucher und setzt die Automobilindustrie schwer überschaubaren finanziellen Risiken aus. Sammelklagen und hohe Schadensersatzzahlungen in den USA fördern eine entsprechende Erwartungshaltung auch bei den europäischen Autofahrern. Das bestehende Recht in Deutschland und Europa stößt hier jedoch an seine Grenzen: Bislang gibt es keine einheitliche Judikatur in Gewährleistungsstreitigkeiten.

Das Produktsicherheitsgesetz zeigt Lücken hinsichtlich der Rechtsgrundlage für einen Rückruf. Der Arbeitskreis wird diskutieren, wie man solche Rechtsverletzungen effektiv ahnden und das Bestehen oder Nichtbestehen von (Schadensersatz-) Ansprüchen für eine Vielzahl von Betroffenen verbindlich klären kann.

AK VII: Fortschritt statt Rückzug? Die Rolle der Polizei bei der Verkehrsüberwachung
Die Polizei ist für einen sicheren und geordneten Verkehrsablauf unverzichtbar. Die polizeiliche Verkehrssicherheitsarbeit ist ein anspruchsvolles Aufgabenfeld mit besonderer Bürgernähe, darüber hinaus ist die Polizei der neutrale Hoheitsträger zur Verfolgung von Verkehrsverstößen. Eine Reduzierung dieser Aufgaben würde die Akzeptanz von Regeln und Anordnungen sowie die Einsicht in die Notwendigkeit von Sanktionen gefährden.

Deshalb stellt sich die Frage, ob die Polizei angesichts vielfacher, neuer Herausforderungen diesen Anforderungen heute noch gerecht werden kann. Im Arbeitskreis werden die Experten mögliche Verlagerungspotenziale polizeilicher Aufgaben auf Private diskutieren und die verfassungsrechtlichen Grenzen einer solchen Verlagerung untersuchen.

AK VIII: Autonome Schiffe – Vision oder Albtraum?
Die Automatisierung schreitet auch in der Seeschifffahrt mit Riesenschritten voran. Forschungseinrichtungen und Großfirmen konzipieren von Land aus ferngesteuerte Schiffe, die ohne Besatzung die Ozeane überqueren. Sie versprechen den Schifffahrtsunternehmen erhebliche Vorteile im Hinblick auf die Reduzierung von Personalkosten und die Steuerung der Betriebsabläufe. Die Fragestellungen in Goslar werden lauten: Wohin und in welchen Schritten erfolgt diese Entwicklung? Inwieweit muss das traditionelle internationale und nationale Rechtssystem, das von der vollen Verantwortlichkeit des Kapitäns als oberster Entscheidungsinstanz an Bord ausgeht, an die Entwicklung angepasst werden?   (wkp)

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