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Wulff nach Fall des VW-Gesetzes: Eigenständige Regelung prüfen

25.10.2007 03:27 Uhr

Urteil muss "eins zu eins" umgesetzt werden / Bundeskanzlerin sagt Unterstützung zu

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Nach dem Fall des VW-Gesetzes sollte aus Sicht von Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) die Möglichkeit einer neuen Regelung geprüft werden. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes müsse "eins zu eins" umgesetzt werden, aber es gebe "keine Veranlassung, darüber hinauszugehen", sagte Wulff am Mittwochabend im südniedersächsischen Duderstadt. "Man kann sehr genau prüfen, was die Urteilsgründe zulassen an eigenständiger Regelung." Die IG Metall hofft auf ein abgespecktes VW-Gesetz, das die Interessen der Beschäftigten wahrt. Wulff besuchte in Duderstadt gemeinsam mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ein Medizintechnik-Unternehmen. Die Kanzlerin sagte danach, "Bund und Land tun alles, damit es VW gut geht". Das Gericht verwarf u.a. die Regel im VW-Gesetz, wonach ein VW-Aktionär in der Hauptversammlung höchstens 20 Prozent der Stimmrechte ausüben kann – auch wenn er mehr Anteile hat. Zunächst werde Niedersachsen das Urteil genau anschauen und die Vorschläge der Justizministerin zu den Konsequenzen abwarten, sagte Wulff. (dpa)

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