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Am Rande: Erstes Fahrverbot für Radler in Münster rechtskräftig

10.05.2012 07:15 Uhr
Alkoholtest
Erstmals darf in Münster ein Alkoholsünder nicht mehr Rad fahren.
© Foto: HUK Coburg

Um betrunkene Radfahrer auch wegen der hohen Unfallzahlen von der Straße zu holen, hatte die Stadt entschieden, Radfahrverbote auszusprechen. Jetz wurde eine erstes Urteil rechtskräftig.

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Erstmals darf in Münster ein Alkoholsünder nicht mehr Rad fahren. Die Fahrradstadt hatte den jungen Mann im März dieses Jahres vom Sattel geholt. Gegen das Verbot habe der Mann, der mit mehr als zwei Promille im Blut auf dem Rad erwischt worden war, keinen Einspruch eingelegt. Das Urteil sei deshalb nun rechtskräftig, sagte der Leiter des städtischen Ordnungsamts, Martin Schulze-Werner, am Donnerstag und bestätigte entsprechende Medienberichte. Aufs Rad zurück dürfe der Mann erst wieder, wenn er mit einem medizinisch-psychologischen Gutachten seine "wiedergewonnene Fahreignung" beweise.

Um betrunkene Radfahrer auch wegen der hohen Unfallzahlen von der Straße zu holen, hatte die Stadt entschieden, Radfahrverbote auszusprechen. In der Vergangenheit hatten Radler nur ihren Autoführerschein abgeben müssen, wenn sie alkoholisiert am Lenker erwischt worden waren. Den hatte der Mann aber schon vor vier Jahren abgegeben.

Die Stadt hat auch elf weitere betrunkene Radfahrer ohne Führerschein zur medizinisch-psychologischen Untersuchung gebeten. Sie waren ebenfalls mit mehr als 1,6 Promille im Blut durch Münster geradelt. Sollten die Alkoholsünder bei der Untersuchung durchfallen, werde auch ihnen ein Radfahrverbot aufgebrummt, erklärte Schulze-Werner. (dpa)

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